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Staatsrat will nicht zwei Sorten Beamte

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Mit seiner Motion hatte Grossrat Rudolf Vonlanthen (FDP, Giffers) im November für Wirbel gesorgt: Er verlangte mittels einer Änderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte, dass Lehrpersonen der öffentlichen Schule nicht mehr ins Kantonsparlament gewählt werden dürfen (die FN berichteten). Vonlanthen argumentierte dabei, dass Lehrpersonen sich ganz auf ihren anspruchsvollen Beruf konzentrieren sollten und dass die regelmässigen Absenzen aufgrund des Grossratsmandats für alle Beteiligten nicht ideal und einer guten Ausbildung nicht förderlich seien. Zudem habe sich gezeigt, dass «die meisten politisierenden Lehrpersonen» sich gegenüber dem Staat als Arbeitgeber nicht loyal verhielten.

Diese Ansicht teilt der Staatsrat nicht: In seiner Antwort auf die Motion empfiehlt er dem Parlament nun, den Vorstoss abzulehnen. Wie der Staatsrat schreibt, würde die von Vonlanthen vorgeschlagene Lösung in erster Linie bewirken, dass ein Teil der Staatsangestellten, nämlich die Lehrpersonen, stigmatisiert würden. Ihnen würde ein Sitz im Grossen Rat ohne schwerwiegenden, erwiesenen Grund verwehrt. Eine Massnahme, wie von Vonlan­then vorgeschlagen, wäre nicht nur eine «schwerwiegende und ungerechtfertigte Beschränkung der politischen Rechte», sondern auch ein «Rückschritt im Hinblick auf die Gleichbehandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates», schreibt der Staatsrat.

Vonlanthen änderte Meinung

In der Begründung seiner Ablehnung geht der Staatsrat auf die Debatten des Grossen Rats und des Verfassungsrats in den Jahren 2001 bis 2003 ein und greift deren Argumente auf. In den 15 Jahren, seit denen das heutige Gesetz in Kraft ist, sei kein politischer Vorstoss zum Thema mehr eingereicht worden, so dass der Staatsrat daraus schliesst, dass das geltende System den Mitgliedern des Parlaments zusage. Während der Debatte 2001 habe sogar Vonlanthen selber sich gegen eine Lösung mit «zwei Sorten, zwei Kategorien von Staatsbeamten» gewehrt, zitiert der Staatsrat das damalige Sitzungsprotokoll.

Zwei Aspekte geprüft

Der Staatsrat unterscheidet in seiner Antwort zwischen einer möglichen administrativen und einer politischen Unvereinbarkeit zwischen dem Lehramt und dem politischen Amt.

Bezüglich der administrativen Unvereinbarkeit sei es zumeist so, dass Lehrkräfte, die in den Grossen Rat gewählt werden, ihr Pensum reduzieren oder ihre Stelle mit anderen Lehrpersonen teilen. Sie würden sich in der Regel so organisieren, dass Stellvertretungen durch ein und dieselbe Person wahrgenommen werden. Somit sei auch die Unterrichtsstabilität gewährleistet, schreibt der Staatsrat. Diese Organisation aufgrund von Absenzen durch parlamentarische Arbeit sei nicht problematischer als jene aufgrund eines Militärdienstes oder eines Mutterschaftsurlaubs.

Bezüglich der politischen Unvereinbarkeit verweist der Staatsrat darauf, dass eine solche bei der Validierung der Wahlen 2016 geprüft wurde und dass der Staatsrat dabei weder Interessenkonflikte noch fehlende Legitimität festgestellt habe. Es gebe auch keine anhaltenden Diskussionen zwischen den Lehrpersonen im Grossen Rat und der Erziehungsdirektion, hält der Staatsrat fest.

«Grossrat oder Job wechseln»

Rudolf Vonlanthen zeigt sich von der Antwort auf seine Motion nicht überrascht: «Es ist ja klar, dass sich der Staatsrat vor seine Mitarbeiter stellt. Da machte ich mir gar keine gros­sen Hoffnungen.» Dennoch kommt es für ihn nicht infrage, die Motion zurückzuziehen: «Ich will eine Diskussion zum Thema, und ich will, dass eine Mehrheit entscheidet.»

Vonlanthen geht mit dem Staatsrat sogar darin einig, dass das bestehende Gesetz seit 2001 gut funktioniert habe. «Tatsächlich respektieren die Angestellten ja eigentlich das Gesetz. Aber leider gibt es ein paar linke Lehrerinnen, die daraus ein Machtspiel machen.» Vonlanthen spricht den Fall der SP-Grossrätin Eliane Aebischer (Düdingen) an, der die Erziehungsdirektion als Schulleiterin nicht erlauben wollte, ins Parlament gewählt zu werden. Sie erhielt aber vom Kantonsgericht recht.

Für Vonlanthen besteht genau da die Ungleichbehandlung: «Wenn in der Privatwirtschaft der Chef Nein sagt, dann muss ein Angestellter auf das politische Mandat verzichten oder aber den Job wechseln.»

Zahlen und Fakten

14 Grossräte im Bildungswesen

Wie aus der Antwort des Staatsrats auf die Motion Vonlanthen hervorgeht, sind derzeit 18 von 110 Grossratsmitgliedern beim Staat angestellt: 14 Personen unterstehen der Erziehungsdirektion und sind Lehrkräfte oder arbeiten im Bildungswesen, je eine Person arbeitet im Gleichstellungsbüro und am Freiburger Spital, ein Grossrat ist Polizist und eine Person arbeitet an einer Berufsfachschule. Obwohl die Staatsangestellten und insbesondere die Lehrkräfte zahlreich vertreten sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass es durch die Lösung von 2001 zu einer Unterwanderung durch Mitarbeiter des Staates gekommen ist, schreibt der Staatsrat.

uh

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