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Staatsrat will Stimmrechtsalter 16 zulassen

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Eine Senkung des Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre würde mehr Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich zu äussern und politisch zu engagieren. Dies insbesondere zu Themen, die sie betreffen, nämlich auf lokaler Ebene. Mit dieser Überlegung hatte Grossrat Simon Bischof (SP, Ursy) eine Motion eingereicht, in welcher er das Stimm- und das passive Wahlrecht auf Gemeindeebene ab 16 Jahren durch eine Änderung der Kantonsverfassung verlangte. Bischofs Meinung teilt nun auch der Staatsrat in seiner Antwort. «Eine Einführung des Stimmrechtsalters 16 auf lokaler Ebene könnte eine Integration in die schrittweise aktive Bürgerschaft darstellen», schrieb er. Es könne eine interessante und sinnvolle Massnahme sein, um die Beteiligung von Bürgern an Wahlen und Abstimmungen insgesamt zu steigern. Aus diesem Grund beantragt der Staatsrat dem Grossen Rat die Annahme dieser Motion.

Mit der Zustimmung der Kantonsregierung ist Freiburg aber noch ein weites Stück von der Einführung des Stimm- und Wahlrechts 16 entfernt. Wie aus der Antwort hervorgeht, hat es bereits in mehreren Kantonen Versuche in diese Richtung gegeben. Sowohl eine generelle Einführung wie auch ein Stimmrecht auf Anfrage für 16-Jährige wurden von Kantonsparlamenten abgelehnt, einige auch vom Stimmvolk. Analog zu Freiburg laufen aber in verschiedenen Kantonen derzeit neue politische Prozesse zur Einführung von Stimmrecht 16.

Der Staatsrat zeigt in seiner Antwort auf, dass 16-Jährige schon in zahlreichen Bereichen des täglichen Lebens Verantwortung tragen müssen. Freiburg sei durch den Vorstoss vor allem betroffen, weil der Kanton die jüngste Wohnbevölkerung der Schweiz hat. Mit einer Senkung des Alters könnten bestehende politische Kräfteverhältnisse ins Gleichgewicht gebracht werden. Finanziell hätte die Änderung keine grossen Folgen: einzig Druck- und Versandkosten für rund 6000 Personen.

uh

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