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Staatsrat winkt wegen Obligationenrecht ab

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Die Grossräte Gabriel Kolly (SVP, Corbières) und André Schoenenweid (CVP, Freiburg) hatten in einer Motion im vergangenen August verlangt, dass das Gesetz über die Rechtsform der Freiburgischen Elektrizitätswerke und ihrer Pensionskasse geändert wird – insbesondere, dass der Staat als Mehrheitsaktionär im Verwaltungsrat der Groupe E AG stärker vertreten sein solle.

Befugnisse nicht übertragbar

Der Staatsrat hält die Motion nun aber im Sinne des Grossratsgesetzes für nicht zulässig. Er ist der Ansicht, dass er ihr nicht Folge leisten kann. Denn eine Änderung des kantonalen Gesetzes würde keinerlei Wirkung auf die Groupe E AG entfalten. Der Grund: Das Obligationenrecht sieht zwingend vor, dass solche Befugnisse von Generalversammlungen nicht übertragbar seien. Und als Bundesrecht habe das Obligationenrecht übergeordneten Status. Eine Änderung des kantonalen Gesetzes, das in die Befugnisse der Generalversammlung eingreife, sei aufgrund der Hierarchie der Rechtsnormen nicht möglich. Der Staatsrat empfiehlt in diesem Sinne auch dem Kantonsparlament, die Motion für unzulässig zu erklären.

Laut Kolly und Schoenenweid kann einem Kanton in den Statuten einer Aktiengesellschaft zwar das Recht eingeräumt werden, Vertreter in den Verwaltungsrat abzuordnen. Diese Gesetzesbestimmung ist laut dem Staatsrat für den Kanton aber nur von Interesse, wenn er Minderheitsaktionär der Gesellschaft ist oder gar keine Beteiligung an ihr hält. Das sei hier nicht der Fall. Der Staat halte über 80 Prozent der Stimmen von Groupe E, und es sei nicht möglich, dass er ohne das Ja des Grossen Rats die Mehrheit abgebe.

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