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Staatsrat zurückgepfiffen

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Staatsrat zurückgepfiffen

Verwaltungsgericht gibt einem Shop Recht

Die zwei Tankstellen-Shops in Granges-Paccot können an Wochentagen vorübergehend bis 21 Uhr geöffnet bleiben. Das Freiburger Verwaltungsgericht hat anfangs März einen Rekurs der Tamoil SA gutgeheissen und einen Entscheid des Staatsrates annulliert.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Granges-Paccot gehört zusammen mit Ried bei Kerzers zu jenen Gemeinden, die sich im Sommer 2003 vehement gegen die Anweisungen des Staatsrates gewehrt haben. Bekanntlich rief die Freiburger Regierung die Shops und die Gemeinden nach dem negativen Volksentscheid vom 18. Mai 2003 auf, sich an das geltende Recht zu halten. Für ihn bedeutete dies, dass die Shops von Montag bis Freitag bis 19 Uhr, am Samstag bis 16 Uhr geöffnet bleiben dürfen.

Rechtliches Gehör verletzt

Weil sich die Gemeinde Granges-Paccot weigerte, dem Aufruf des Staatsrates nachzukommen, hat sich dieser in einem Beschluss vom 15. Juli 2003 über das Gemeindereglement hinweggesetzt und die Öffnungszeiten der beiden Tankstellenshops am Abend eingeschränkt. Gegen diesen Entscheid hat die Tamoil Distribution SA (eine der Betreiberinnen) beim Verwaltungsgericht rekurriert.

Nun hat dieses der Shop-Betreiberin in Granges-Paccot Recht gegeben und den Entscheid des Staatsrates annulliert. Das Gericht kommt dabei zum Schluss, dass das rechtliche Gehör verletzt worden sei, weil die Beschwerdeführer vor dem staatsrätlichen Entscheid nicht angehört worden seien. Es weist somit den Fall an den Staatsrat zur Neubeurteilung zurück und fordert ihn auf, die Beschwerdeführer anzuhören.
Thierry Steiert, wissenschaftlicher Berater bei der Sicherheits- und Justizdirektion, bestätigt gegenüber den FN, dass im Fall von Granges-Paccot die Beschwerdeführer in der Tat nicht angehört worden seien. Dies aber im Gegensatz zu Ried bei Kerzers, betont er. Der Staatsrat ist der Ansicht, dass das Bundesgericht im Fall der Landi Kerzers ein Aktenstück übersehen hat.

Der jüngste Entscheid des Verwaltungsgerichts betrifft laut Steiert lediglich die beiden Shops in Granges-Paccot, die nun auch davon Gebrauch machen. Sie wurden vom Staatsrat bereits schriftlich aufgerufen, sich an die gesetzlichen Zeiten zu halten. Ihnen wurde gemäss Steiert eine Frist bis Ende dieses Monats eingeräumt.
Für den wissenschaftlichen Berater ist es klar, dass sich die Tankstellenshops an die Öffnungszeiten halten müssen, wie sie der Staatsrat nach dem 18. Mai festgelegt hat. Dies umso mehr, als das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg diese Zeiten in den Fällen von Düdingen und Tafers bestätigt habe. Daran ändere die Absicht des Staatsrates, dem Grossen Rat in der Juni-Session 2004 eine Gesetzesrevision zu unterbreiten, nichts. «Wir wissen ja nicht, ob der Grosse Rat diese Revision genehmigen wird oder ob erneut das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen wird», fügt Steiert bei. Bekanntlich will der Staatsrat den Kiosken und Shops von Montag bis Samstag Öffnungszeiten bis 21 Uhr gewähren. Bis aber ein neues Gesetz in Kraft ist, müssen sie sich gedulden.

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