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Stabilität dank Nationalbankgewinn

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Aus dem Geschäftsergebnis der Schweizerischen Nationalbank des letzten Jahres wird diesen Frühling den Kantonen eine zusätzliche Gewinnausschüttung von einer Milliarde Franken zukommen. Der Kanton Freiburg erhält von der Nationalbank total 48,5 Millionen Franken–ein Betrag, mit dem die Finanzdirektion nicht gerechnet hatte.

«Was wird der Staatsrat mit diesem unvorhergesehenen Geldsegen tun?» Diese Frage stellte die Grossrätin Nicole Lehner-Gigon (SP, Massonnens) in einer Anfrage an den Staatsrat. Sie wollte dabei insbesondere auch wissen, ob der Staatsrat nicht auf die im Budget 2015 vorgesehenen Sparmassnahmen zurückkommen und einige davon rückgängig machen kann. Lehner-Gigon erwähnte insbesondere Kürzungen bei Sozialhilfebezügern und Prämienverbilligungen sowie die eingeführte Mindeststeuer für alle Steuerpflichtigen.

Der Staatsrat ist nicht gewillt, auf das Budget zurückzukommen, schreibt er in seiner Antwort. Er werde nicht wegen einer zusätzlichen Gewinnausschüttung auf die 2013 beschlossenen Massnahmen zurückkommen. «Mit dem vom Grossen Rat beschlossenen Sparmassnahmenpaket soll ein strukturelles und nicht ein konjunkturbedingtes Haushaltsdefizit korrigiert werden», gibt er sich in der Antwort kategorisch.

Er weist darauf hin, wie unterschiedlich die jeweiligen Gelder der Nationalbank für den Kanton ausfallen. 2011 und 2012 habe die Nationalbank an Bund und Kantone eine Milliarde Franken Gewinn ausschütten können, 2013 gab es aufgrund einer negativen Ausschüttungsreserve nichts, und für 2014 kam zur ordentlichen Milliarde noch eine zusätzliche hinzu.

Ob aufgrund der Ereignisse zu Beginn dieses Jahres (siehe Kasten) nächstes Jahr erneut eine Ausschüttung fällig wird, sei sehr fraglich, schreibt der Staatsrat. Er will deshalb die Ausschüttung aus dem letzten Jahr als Reserve anlegen. «Mit der Reserve kann eine Stabilität in der Budgetierung seitens der Nationalbank für unseren Kanton in den kommenden Jahren gewährleistet werden», schreibt der Staatsrat.

Er ruft auch in Erinnerung, dass die geltende Regelung betreffend Gewinnausschüttung der Nationalbank auf eine 2011 unterzeichnete Vereinbarung zurückgeht. Diese Vereinbarung macht sich in den Kassen der einzelnen Kantone für die Jahre 2011 bis 2016 bemerkbar. Da die Vereinbarung aber ausläuft, müsse für die Jahre nach 2016 eine neue Vereinbarung ausgehandelt werden. Die Verhandlungen dazu zwischen der Eidgenössischen Finanzdirektion und der Nationalbank sollten spätestens nächstes Jahr stattfinden.

Zahlen und Fakten

Nationalbank unter Druck

Die Nationalbank zahlt gemäss einer Vereinbarung jährlich eine Milliarde Franken an Bund (ein Drittel) und Kantone (zwei Drittel) aus. Voraussetzung ist, dass die Ausschüttungsreserve nicht negativ ist. 2013 hatte die Nationalbank nach einem Verlust von neun Milliarden Franken eine negative Gewinnausschüttungsreserve und konnte entsprechend nichts auszahlen. Nach dem guten Jahr 2014 beläuft sich die Reserve nun auf 28 Milliarden Franken. Durch Wechselkursverluste vermeldete die Nationalbank für das erste Quartal 2015 aber einen Gesamtverlust von 30 Milliarden Franken (FN vom 1.5.). Die Ausschüttungsreserve ist somit also bereits wieder aufgebraucht.uh

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