Die kantonale Gesetzgebung Freiburgs sieht keine Möglichkeit vor, damit städtische Parlamente eine parlamentarische Untersuchungskommission (Puk) einberufen können (siehe Haupttext). In anderen Kantonen gibt es diese Möglichkeit. Eine Umfrage der FN bei den Hauptorten aller 26 Kantone zeigt, dass die Parlamente der Städte Basel, Bern, Chur (seit Anfang dieses Jahres), Frauenfeld, Liestal, Zug und Zürich eine parlamentarische Untersuchungskommission einberufen können. Der Gemeindeschreiber von Herisau sagte den FN, dass eine Puk zwar nicht explizit vorgesehen sei, diese aber sicher eingesetzt werden könne. Schaffhausen und Lausanne sind daran, die Möglichkeit der Puk-Einberufung einzuführen.
Die Erfahrung zeigt, dass dieses Kontrollinstrument nur sehr selten eingesetzt wird. In Bern arbeitete 2003 eine Puk die Vorkommnisse rund um die Entmachtung von Polizeidirektor Kurt Wasserfallen durch den Gesamtgemeinderat auf. 1991 klärte in Winterthur eine Puk die «besonderen Vorkommnisse in der Stadtverwaltung» auf. Das Zürcher Parlament hat kürzlich die Einsetzung einer solchen Kommission für die Sozialdirektion abgelehnt.
Aarau, Bellinzona, Delsberg, Genf, Neuenburg, Sitten und St. Gallen kennen wie Freiburg die Möglichkeit einer Puk nicht. Folgende Hauptorte haben keine Parlamente, sondern Gemeindeversammlungen: Altdorf, Appenzell, Glarus, Luzern, Sarnen, Schwyz, Solothurn und Stans. njb