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Steigende Last für den Seebezirk

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Die Zahlen des interkommunalen Finanzausgleichs 2018 sind bekannt. Der Staatsrat präsentierte sie gestern in einer Verordnung.

Ried bei Kerzers wird Zahler

Beim Ressourcenausgleich werden rund 29,6 Millionen Franken von den Geber- zu den Nehmergemeinden umverteilt. Er beläuft sich auf 2,5 Prozent des Gesamtvolumens der Steuererträge des letzten Steuerjahres, für das statistische Daten zur Verfügung stehen, also 2015 (siehe Kasten). Dies sind 2,5 Prozent von 1,18 Milliarden Franken. Der Anstieg des Ressourcenausgleichs im Vergleich zu 2017 beträgt rund 980 000 Franken oder 3,4 Prozent. Gemäss Gilles Ballaman, Wirtschaftsberater beim Amt für Gemeinden, entspricht dieses Wachstum der Entwicklung der fiskalen Ressourcen im Kanton – und letztlich dem Wirtschaftswachstum.

27 Gemeinden mit insgesamt rund 129 000 Einwohnern tragen zum Ressourcenausgleich bei. 109 Gemeinden mit rund 183 000 Einwohnern sind davon begünstigt. Grösster Zahler ist Villars-sur-Glâne mit rund 10,3 Millionen Franken, einem Betrag, der erstmals über der 10-Millionen-Grenze liegt. Grösster Empfänger ist Courtepin mit 1,2 Millionen Franken. Den grössten Betrag pro Einwohner bezahlt Greng mit 2791 Franken, während Cheiry am meisten Geld pro Einwohner bekommt, nämlich 384 Franken.

Die Gemeinde Ried bei Kerzers, die 2017 begünstigt war, wird im Ausgleich 2018 beitragspflichtig. Umgekehrt werden die Gemeinden Fräschels, Tafers, Châtel-sur-Montsalvens und Cheyres-Châbles, die zuvor noch beitragspflichtig waren, für 2018 begünstigt. Insgesamt gehören nur der Saa­ne- und der Seebezirk zu den Geberbezirken, alle anderen Bezirke gehören zu den Empfängern (siehe Kasten).

Spezialfall Courtepin

Laut Ballaman befinden sich im Saane- und Seebezirk schlicht «die reichsten Gemeinden» des Kantons. Es gebe aber generell weniger Geber- als Empfängergemeinden. Im Übrigen gehörten auch die Bezirkshauptorte in der Regel eher zu den Gebergemeinden – mit Ausnahme von Estavayer, das erst Anfang Jahr mit sechs weiteren Gemeinden fusioniert habe.

«Wir bekommen mehr als im letzten Jahr, nachdem der Betrag in den letzten Jahren eher rückläufig war.»

Berthold Buchs

Gemeinderat Jaun

Den Spezialfall Courtepin als Empfängergemeinde im reichen Seebezirk erklärt Ballaman damit, dass die fiskalen Ressourcen dieser Gemeinde sicher ungünstiger als andernorts seien – angesichts der Wichtigkeit der örtlichen Industrie und des entsprechend hohen Ausländeranteils. Ausserdem habe auch Courtepin eben erst eine Fusion mit drei weiteren Gemeinden hinter sich.

Keine Erklärung in Fräschels

Ried bei Kerzers ist laut Bal­la­man jedes Jahr an der Grenze und pendle «wie ein Jojo» zwischen den Geber- und Nehmergemeinden – als regelrechte «Durchschnittsgemeinde».

Heinz Etter-Egli, Gemeindeammann (FDP) und Finanzverantwortlicher von Ried bei Kerzers, widerspricht dem. «Wenn man die beiden Ausgleiche zusammenzählt, gehörten wir in den letzten Jahren netto immer zu den Empfängern», sagt er. Über die neuen Zahlen sei er daher nicht überrascht, sie würden im Rahmen des Üblichen liegen. Urs Schwab, Gemeinderat (parteilos) und Finanzverantwortlicher von Fräschels, konnte sich auf Anfrage hin noch nicht erklären, wieso seine Gemeinde von den Gebern zu den Nehmern gestossen sei. Der Steuerfuss sei unverändert geblieben.

«Wir gehören nicht zu den finanzstärksten Gemeinden des Kantons. Das war in den letzten Jahren nicht anders.»

Daniel Riedo

Gemeinderat Gurmels

 

Gurmels ist nicht überrascht

Im Sensebezirk sind Düdingen mit 385 000 Franken und Schmitten mit 145 000 Franken die grössten Zahler, Plaffeien mit 890 000 Franken und Wünnewil-Flamatt mit 465 000 Franken die grössten Empfänger.

Im Seebezirk sind Cressier mit 1,1 Millionen Franken und Mont-Vully mit 931 000 Franken die grössten Zahler, Courtepin mit 1,2 Millionen Franken und Gurmels mit 684 000 Franken die grössten Empfänger. Jaun erhält 237 000 Franken. Für Daniel Riedo, finanzverantwortlicher Gemeinderat (CVP) von Gurmels, ist es keine Überraschung, dass Gurmels zu den Nehmergemeinden gehört. «Wir gehören sicher nicht zu den finanzstärksten Gemeinden des Kantons», sagte er auf Anfrage. «Das war schon in den letzten Jahren nicht anders.» Auch für den Düdinger Finanzexperten im Gemeinderat, Niklaus Mäder (SVP), hat sich «im Vergleich zu den letzten Jahren nicht viel geändert». Positiv überrascht ist hingegen Mäders Amtskollege aus Jaun, Gemeinderat Berthold Buchs (Freie Bürger). «Wir bekommen aus dem Ressourcenausgleich mehr als im letzten Jahr, nachdem der entsprechende Betrag in den letzten zwei, drei Jahren eher rückläufig war», sagte er. Die Steuereinnahmen hätten sich zwar positiv entwickelt. Aber offenbar sei das in anderen Gemeinden auch nicht anders gewesen.

Insgesamt erhält der Sensebezirk 4,2 Millionen Franken aus dem Ressourcenausgleich, während der Seebezirk 1,4 Millionen bezahlt. Im Vorjahr hatte der Sensebezirk ebenfalls 4,2 Millionen erhalten, der Seebezirk aber nur 1,3 Millionen bezahlt. Dass es beim Ressourcenausgleich einen generellen Unterschied zwischen dem deutsch- und dem französischsprachigen Kantonsteil gibt, bezweifelt Gilles Ballaman. Beim Seebezirk spiele sicher die Nähe zu Bern eine Rolle. «Es gibt hier viele interessante Steuerzahler, die am See wohnen und nach Bern pendeln», hält er fest.

Freiburg erhält 2,3 Millionen

Beim Bedarfsausgleich zulasten des Staates sind im Unterschied zum Ressourcenausgleich alle Gemeinden anspruchsberechtigt. Sein Gesamtvolumen beträgt 50 Prozent des Ressourcenausgleichs, das heisst 14,8 Millionen Franken. Er ist im Vergleich zu 2017 um 490 000 Franken gestiegen. Der relative Anstieg entspricht dem des Ressourcenausgleichs: plus 3,4 Prozent. Der grösste Empfänger beim Bedarfsausgleich ist die Stadt Freiburg mit 2,3 Millionen Franken, der kleinste Empfänger Villarsel-sur-Marly mit 828 Franken. Am meisten Geld pro Einwohner bekommt Prévondavaux mit 100 Franken, am wenigsten Villarsel-sur-Marly mit 10 Franken. Im Sensebezirk sind die grössten Empfänger Düdingen mit 278 000 Franken und Wünnewil-Flamatt mit 214 000 Franken. Im Seebezirk sind es die Gemeinden Murten mit 449 000 Franken und Courtepin mit 322 000 Franken. Jaun erhält 26 000 Franken.

Interkommunaler Finanzausgleich

Zwei verschiedene Instrumente mit einem ähnlichen Ziel

Der interkommunale Finanzausgleich ist in den Ressourcen- und in den Bedarfsausgleich aufgeteilt. Grundsätzlich wird das Geld beim Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden umverteilt, beim Bedarfsausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Daher ist bei Letzterem auch jede Gemeinde anspruchsberechtigt.

Der Ressourcenausgleich ist laut dem Amt für Gemeinden das Finanzausgleichsinstrument, das sich auf die Steuereinnahmen bezieht. Dieses Instrument definiert die potenziellen Steuerressourcen, anhand derer die Unterschiede zwischen den Gemeinden gemessen werden.

Massgebend für den sogenannten Steuerpotenzialindex sind die Einkommens- und die Vermögenssteuer von natürlichen Personen, die Gewinn- und Kapitalsteuer von juristischen Personen, der Anteil an der Quellen- und der Motorfahrzeugsteuer, die Steuer auf Kapitalleistungen sowie die Liegenschaftssteuer.

Der Bedarfsausgleich bezieht sich auf die Ausgabenseite der Gemeinden. Um die Unterschiede zwischen diesen zu messen, werden aber nicht direkt Gemeindeausgaben definiert, sondern Faktoren des Bedarfs – in der Annahme, dass bestimmte Bedarfsfaktoren auch Ausgaben veranlassen. Der Finanzbedarf wird anhand von fünf Kriterien definiert: Bevölkerungsdichte, Beschäftigungsgrad, Bevölkerungswachstum während zehn Jahren, Anzahl Personen im Alter von 80 und mehr Jahren sowie Anzahl Kinder im schulpflichtigen Alter.

Gewichtung wird korrigiert

Jedes vierte Jahr wird das gesamte Finanzausgleichssystem evaluiert – so auch jetzt. Gemäss Gilles Ballaman vom Amt für Gemeinden gibt es beim Ressourcenausgleich derzeit keinen Grund für eine Änderung. Beim Bedarfsausgleich sei hingegen die Gewichtungsmethode der fünf erwähnten Teilindikatoren zu korrigieren – indem technische Ausgaben nicht länger gegenüber sozialen Ausgaben favorisiert würden.

Ausserdem habe man beim Bedarfsausgleich drei neue Bedarfskriterien analysiert: Schülertransporte, Gemeindestrassen und Sozialausgaben. Für die ersten zwei Kriterien gebe es keine verfügbaren oder vertrauenswürdigen statistischen Daten. Bei den Sozialausgaben wolle man künftig einen Indikator für Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder bis zum Alter von vier Jahren schaffen. Die Änderungen werden laut Ballaman für den Finanzausgleich 2019 wirksam.

jcg

 

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