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Steigende Lebenshaltungskosten – Steigende Zahlungsbefehle 

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Eine Studie zeigt: Die Zahl der Zahlungsbefehle sind 2023 im Kanton Zürich um zehn Prozent gestiegen. Die FN haben beim Betreibungsamt des Saanebezirks nach der Situation im Kanton Freiburg nachgefragt.  

«Zürcher Betreibungs­ämter sind am Anschlag»: So lautete eine Schlagzeile der «Zürichsee-Zeitung» Anfang März. Ein regionales Betreibungsamt habe 2023 einen Rekord an Fällen verzeichnet. Im ganzen Kanton hätten die Behörden viel zu tun. Zehn Prozent mehr Zahlungsbefehle als sonst auf Kantonsgebiet: ein Allzeithoch.

Im Kanton Freiburg sieht die Situation ähnlich aus. Im Jahr 2023 verzeichneten die Betreibungsämter knapp 130’000 Zahlungsbefehle gegenüber etwas über 117’000 im Jahr zuvor. Das sind ebenfalls zehn Prozent mehr, erläutert Jasmin Piller, Sektorchefin des Betreibungsamts des Saanebezirks, auf Anfrage der FN: «Leider kommen wir langsam auf die gleichen Zahlen wie in den Jahren 2018 bis 2019.»

Konkret bedeutet das: 2019 – im Jahr vor Corona – registrierten die Betreibungsämter rund 132’500 Zahlungsbefehle, ein Rekordwert. Dann sanken sie zwischenzeitlich deutlich um jetzt wieder an die Marke von 130’000 zu stossen. «Die Gründe für den Wiederanstieg liegen vor allem in den gestiegenen Lebenshaltungskosten», erklärt Piller. Als Beispiele nennt sie die gestiegenen Mieten oder die ständig steigenden Krankenkassenprämien. Die Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln treibe die Inflationsrate besonders an. Piller stellt fest:

Die Löhne der Arbeitnehmer sind in den letzten Jahren weniger stark gestiegen als die Teuerung. 

Betreibungsbegehren in Bezirken

Ein Betreibungsbegehren geht mit dem Zahlungsbefehl Hand in Hand. Wenn jemand einem Gläubiger Geld schuldet, kann letzterer beim Beitreibungsamt ein Betreibungsbegehren stellen. So kann der Gläubiger oder die Gläubigerin mithilfe des Staates den offenen Betrag einfordern. Der Staat stellt dann einen Zahlungsbefehl mit dem offenen Betrag an den Schuldner aus.

2023 wurden im Sensebezirk laut den Zahlen des Statistikamtes rund 12’000 Betreibungsbegehren gestellt. 2022 waren es noch 10’700, das entspricht auch einem Plus von rund zehn Prozent. Überhaupt zieht sich das Plus von zehn Prozent durch den ganzen Kanton – es gibt wenig Unterschiede unter den Bezirken. 

Im Saanebezirk, dem grössten Bezirk des Kantons, wurden letztes Jahr über 48’000 Betreibungsbegehren gestellt – was mehr als einem Drittel der Gesamtmenge entspricht. 2022 waren es knapp 43’000. Im Seebezirk verzeichneten die Behörden letztes Jahr rund 12’200 Begehren, im Jahr zuvor erst 10’600 – die Zunahme ist hier mit gegen 15 Prozent im Verhältnis also leicht über dem kantonalen Schnitt. 

Bild: FN-Redaktion 

Rückgang in der Pandemie

Im Jahr 2020, während der Pandemie, war die Zahl der Zahlungsbefehle um einen Fünftel oder 20 Prozent zurückgegangen. «Der Bundesrat hatte einen vorübergehenden Rechtsstillstand im Betreibungswesen verordnet», erklärt Jasmin Piller diesen Umstand. Dieser fand vom 19. März 2020 bis zum 4. April 2020 statt. Zusätzlich hätten viele Gläubiger nach dem Rechtsstillstand nicht direkt die Betreibungen eingeleitet, sondern erst abgewartet. «Schliesslich ging auch der Konsum der Gesellschaft, beispielsweise durch Restaurantbesuche und Aktivitäten, zurück», so Piller. Dies wirkte sich positiv auf die Zahl der Zahlungsausstände aus:

Daher wurden meiner Meinung nach die anfallenden Rechnungen eher bezahlt, da der Konsument mehr Geld zur Verfügung hatte.

Jasmin Piller 
Sektorchefin Betreibungsamt Saanebezirk

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