Der Staatsrat passt jährlich den Tarif für die Besteuerung der Personenwagen der Effizienzkategorien D, E, F, G und der kategorielosen Fahrzeuge an, um die Steuerbefreiung der Fahrzeuge der Kategorie A während dreier Jahre zu kompensieren. Auf der Grundlage der vom Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt gelieferten Daten muss für 2018 die Erhöhung des Tarifs für diese Fahrzeuge um 2,1 Prozent erwartet werden. Die entsprechende Verordnung tritt per 1. Januar in Kraft, wie der Staatsrat mitteilt.
jcg