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Stellen für Behinderte

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Arbeitsplätze bei der Kantonsverwaltung

Auf Grund eines Voranschlagkredites (Staatsratsbeschluss von 1992) kann der Staat invalide Personen anstellen, ohne dass diese Stellen zum Personalbestand zählen. Der erste Kredit von 700 000 Franken wurde bereits im Jahre 1996 gesprochen. Im Voranschlagsentwurf 2008 beträgt er 1,9 Millionen. Dieser Betrag entspricht 0,15 Prozent der Lohnsumme für die über 8000 Vollstellen beim Staat.

Mehr Stellen gefordert

Gegenwärtig seien dank dieses Kredits 38 Personen mit zum Teil schwerer Behinderung eingestellt. Doch diese Stellen werden nicht zum ausgewiesenen Stellenbestand gezählt, schreibt der Staatsrat in einer Antwort auf ein Postulat der SP-Grossräte Martin Tschopp und Hugo Raemy.Die Grossräte fordern den Staatsrat auf, zusätzliche Stellen für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Der Prozentsatz dieser Stellen sollte, so die Grossräte, auf mindestens 2 Prozent aller im Personaletat genehmigten Stellen gesteigert werden -also auf rund 160 Stellen.Die beiden Grossräte werfen der Kantonsverwaltung vor, dass sie zu wenig Arbeitsplätze anbietet für Menschen mit einer Behinderung.Doch beim Staat arbeiten nicht nur die 38 Behinderten ausserhalb des ausgewiesenen Stellenbestandes, sondern auch rund 70 behinderte Personen – IV-Bezüger oder nicht -, die zum ausgewiesenen Stellenbestand zählen. «Was die Unterstützung und die Eingliederung behinderter Personen betrifft, ist der Kanton Freiburg also alles andere als ein schlechter Schüler», kontert der Staatsrat.Die Verfasser des Postulates fordern die Schaffung eines Grundsatzes, der einen festen Prozentsatz der Lohnsumme für die Eingliederung behinderter Personen vorsieht. Der Staatsrat weist jedoch darauf hin, dass bei dieser Forderung alle anderen Investitionen wie etwa die Prävention (soziale Unterstützung, Ausbildung der Kaderpersonen, Sensibilisierung der Mitarbeitenden) nicht berücksichtigt sind.Als Erstes möchte er aber gerade in die Prävention investieren und die Eingliederung fördern. In diesem Sinn wird er künftig mindestens den Prozentsatz beibehalten, der dem Voranschlagsentwurf 2008 entspricht: Konkret heisst dies, dass die 1,9 Millionen Franken 0,15 Prozent der Lohnsumme entsprechen.

Ab 2008 mehr Geld zur Verfügung

Der Staatsrat hält denn auch fest, dass dieser Satz künftig garantiert ist, so wie es die Verfasser des Postulates fordern. Damit können die Investi- tionen proportional zur Lohnsum- menentwicklung beibehalten werden, räumt der Staatsrat ein. Da die Lohnsumme ab 2008 mit der Eingliederung des Personals des Spitalnetzes grösser wird, steht für die Eingliederung von Schwerstbehinderten auch mehr Geld zur Verfügung. Der Statsrat empfiehlt das Postulat zur Annahme. il

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