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Steuerabzug für Pflege zu Hause gesetzeswidrig

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FreiBuRgDer Staatsrat bittet den Grossen Rat, den Gesetzesentwurf für die Steuerbefreiung der Hilfe und Pflege zu Hause zurückzuweisen. Dies, weil die Steuerbefreiung der Pauschalentschädigung nicht erlaubt sei. Das Bundesgesetz zur Steuerharmonisierung zähle die erlaubten Ausnahmen abschliessend auf, die Kantone könnten keine weiteren beschliessen. Ein Ausscheren des Kantons Freiburg würde diesen «in eine schwierige Lage bringen», schreibt der Staatsrat. Die Erträge der Pflegenden seien als Nebenerwerbseinkommen zu besteuern.

Sollte der Grosse Rat den Abzug doch beschliessen, rechnet der Staatsrat mit Mindereinnahmen von rund 900000 Franken für Kanton, Gemeinden und Pfarreien. Der Gesetzentwurf basiert auf einer Motion von Claire Peiry-Kolly (SVP, Treyvaux), die der Grosse Rat Ende 2010 durch Stichentscheid der Präsidentin Solange Berset unterstützt hatte. SP und SVP waren dafür, Finanzdirektor Claude Lässer hatte vergeblich gewarnt.fca

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