. Der Grosse Rat hat gestern Abend die erste Lesung des neuen kantonalen Steuergesetzes beendet. Sehr wichtige Entscheide sind dabei nicht mehr gefallen, es sei denn, dass das Kantonsparlament beschlossen hat, dass die Gemeinden weiterhin die Gemeindesteuern der juristischen Personen einkassieren können, wenn sie dies wollen. Der Staatsrat wollte die Gemeinden zwingen, das Inkasso der kantonalen Steuerverwaltung gegen Erhebung einer Gebühr zu überlassen, um den Unternehmen entgegenzukommen.
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