Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Steuererleichterungen sind in Sicht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Steuererleichterungen sind in Sicht

Die Freiburger Regierung will ab 2004 die Familien und Ehepaare entlasten

Der Staatsrat will sein Versprechen einlösen und den Familien und Ehepaaren Steuererleichterungen gewähren. Unterstützt der Grosse Rat sein Vorhaben, wird der Staat ab 2004 jährlich 16,5 Millionen Franken weniger einnehmen.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Die Sozialabzüge für Kinder sollen um 800 Franken erhöht werden, womit dem Staat rund fünf Millionen Franken entgehen werden. Das Ehegatten-Splitting soll erweitert werden, was dem Kanton einen Steuerausfall von zehn Millionen bescheren wird. Zudem will der Staatsrat die Abzüge für die Fremdbetreuung von Kindern verdoppeln, was den Staat eine weitere Million kostet (vgl. Kasten). Steuerausfälle in ähnlicher Höhe werden ebenfalls die Gemeinden erleiden.

Antwort auf sieben Motionen

Gleich auf sieben Motionen, die alle eine Revision des Steuergesetzes verlangen, hat der Staatsrat geantwortet. Sie werden dem Grossen Rat in der kommenden Mai-Session zur Überweisung unterbreitet. Folgt das Kantonsparlament den Anträgen der Freiburger Regierung, kann das Steuergesetz noch vor Ende Jahr 2003 revidiert werden, um ab 2004 in Kraft zu treten, wie Staatsrat Urs Schwaller am Mittwoch erklärte.

Staatsratspräsident Claude Lässer gab dabei zu verstehen, dass die vorgesehenen Steuererleichterungen den Zielen der Regierungsrichtlinien für die Legislaturperiode 2002 bis 2006 entsprechen. Er war sich auch bewusst, dass der Kanton Freiburg mit dieser Steuerreform nicht wesentlich attraktiver wird. Punkto Steuerlast der natürlichen Personen nimmt Freiburg gegenwärtig den 25. und vorletzten Rang ein. Laut Finanzdirektor Urs Schwaller geht es vielmehr darum, gegenüber den Nachbarkantonen Bern, Waadt und Neuenburg nicht noch mehr Terrain einzubüssen. «Wir wollen etappenweise vorgehen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung», fügte Claude Lässer bei.
Er erinnerte auch daran, dass ab 2005 eine generelle Senkung des Steuerfusses um zwei Prozent in Kraft treten wird, eine Steuersenkung, die bereits im Jahre 2000 beschlossen worden war, die der Grosse Rat aber später hinausgeschoben hat, da es vielen Gemeinden finanziell schlecht ging.

Gegen Sozialabzüge
auf dem Steuerbetrag

Mit der Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder um 700 Franken auf neu 5400 resp. 6400 Franken reagiert der Staatsrat positiv auf eine Motion der CVP-Grossräte Markus Bapst und Jean-Louis Romanens. Er lehnt jedoch die Motion der SP-Grossräte Solange Berset und Antoinette Romanens ab, welche möchten, dass die Sozialabzüge für Kinder nicht mehr auf dem steuerbaren Einkommen erfolgen, sondern auf dem Steuerbetrag.

Dies würde bedeuten, dass die Abzüge unabhängig von der Steuerprogression vorgenommen werden könnten. Urs Schwaller machte geltend, dass die Kinderzulagen andererseits auch wie zusätzliches Einkommen versteuert werden müssen und deshalb in die Steuerprogression fallen.

Noch kein Vollsplitting

Das Gesamteinkommen eines Ehepaares muss heute zu einem Satz besteuert werden, der 60 Prozent (Divisior = 1,66) dieses Einkommens entspricht. Für die direkte Bundessteuer haben sich die beiden Räte für ein Teilsplitting mit einem Divisor von 1,9 ausgesprochen. Der Staatsrat möchte auch einen Schritt nach vorne machen, kann sich aus finanziellen Gründen aber nicht für den Divisor 1,9 entscheiden. «Dies würde einen zusätzlichen Steuerausfall von zehn Millionen Franken zur Folge haben», sagte Schwaller. Er schlägt deshalb ein Splitting mit einem Divisor von rund 1,8 vor, wodurch das Gesamteinkommen zum Satz besteuert werde, der 56 Prozent dieses Einkommens entspricht.

Mit der Verbesserung des Ehegatten-Splittings kommt der Staatsrat teilweise einer Forderung von Antoinette Romanens und Solange Berset entgegen, die für eine progressive Einführung des Vollsplittings plädierten. Er kann ihnen aber nicht folgen, wenn sie verlangen, dass jeder Ehegatte für die Bezahlung seines Steueranteils verantwortlich gemacht werden soll. Sie befürchten nämlich, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, wenn sie solidarisch für die Steuerschuld ihres Gatten haften müssen. Der Finanzdirektor gab gestern jedoch zu verstehen, dass bei rechtlich oder getrennter Ehe die Solidarhaftung auch für alle noch offenen Steuerschulden entfalle.

Begehren abgelehnt

Weil sie nicht den Zielen des Regierungsprogramms entsprechen, hat der Staatsrat auf andere Steuermotionen negativ geantwortet. So lehnt er die Einführung eines Doppelsteuertarifs ab, also einen speziellen Tarif für Alleinstehende mit Unterhaltspflichten, wie dies CSP-Grossrat Michel Monney möchte. Er spricht sich auch dagegen aus, dass die Rentner die effektiven Krankenkassen-Prämien abziehen können (SVP-Grossrat Michel Losey). Er möchte auch nicht auf die Forderung des FDP-Grossrates Denis Boivin eingehen, den Satz auf der Vermögenssteuer zu senken. Allerdings soll im Gesetz der Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die Vermögenssteuer vorgesehen werden.

Höhere Abzüge für Betreuung

Die Steuerabzüge für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung sollen laut Staatsrat von heute 2000 auf 4000 Franken pro fremdbetreutes Kind erhöht werden.

Die Freiburger Regierung wird deshalb dem Grossen Rat empfehlen, eine Motion von Anne-Claude Demierre teilweise gutzuheissen. Die Greyerzer SP-Grossrätin forderte in ihrem Vorstoss, den maximalen Abzug für Betreuungskosten für jedes Kind unter 12 Jahren von 2000 auf 7000 Franken zu erhöhen.

In der Begründung ihrer Motion wies sie darauf hin, dass heute immer mehr Frauen gezwungen seien, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, um die finanziellen Belastungen der Familie mitzutragen. Kindererziehung und Arbeit unter einen Hut zu bringen sei heute für viele Familien ein Muss. Dies habe zur Folge, dass viel Geld für die Kinderbetreuung ausgegeben werden müsse. Ihrer Ansicht nach können diese Kosten für die ganztägige Betreuung eines Kindes bis zu 20 Prozent des Monatseinkommens einer Familie verschlingen.

In seiner Antwort auf diese Motion schlägt nun der Staatsrat eine Verdoppelung des abzugsfähigen Höchstbetrages für Betreuungskosten vor. Er werde auch prüfen, ob es sinnvoll sei, die Altersgrenze von 12 auf 16 Jahren zu erhöhen und die Voraussetzungen für diesen Abzug neu zu formulieren.

Nach Worten von Finanzdirektor Urs Schwaller stellt sich dabei die Frage, ob nur dann Abzüge zugelassen werden, wenn die Betreuung in professionellen Strukturen vorgenommen wird. Die Rechnung, die von einer Nachbarin für Hütedienste gestellt wird, könnte so nicht mehr in Abzug gebracht werden. Heute gelten als Betreuungskosten bezahlte Beiträge an Spielgruppen, Krippen, Kinderhorte, Tageseltern, Aupairs für ausserschulische Betreuung oder an andere Personen, die gegen Entgeld Kinder betreuen. az

Meistgelesen

Mehr zum Thema