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Steuergesetz im Zentrum

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Untertitel: Grosser Rat: September-Session beginnt

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Bekanntlich hat der Grosse Rat bereits in der Mai-Session einige Motionen gutgeheissen, die Steuererleichterungen verlangen: Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder um 800 Franken und der Abzüge für die externe Kinderbetreuung von 2000 auf 4000 Franken pro Kind unter 12 Jahren sowie eine Verbesserung des Ehegatten-Splittings von 60 auf 56 Prozent. Nun gilt es, die überwiesenen Motionen resp. deren Forderungen im Gesetz über die direkten Kantonssteuern zu verankern.

Dies ist Voraussetzung, damit diese Erleichterungen bereits ab nächstem Jahr in Kraft treten können. Es ist auch die Absicht des Staatsrates. Die parlamentarische Kommission will nun, dass der 1. Januar 2004 auch tatsächlich im Gesetz festgehalten wird. Sie wird einen entsprechenden Antrag stellen.

Drei Gemeindefusionen

Wie gewohnt stehen auch in der September-Session Gemeindefusionen auf dem Programm. So wird der Grosse Rat sein Ja-Wort zur Heirat der drei Saaneland-Gemeinden La Corbaz, Cormagens und Lossy-Formangueires zur neuen Gemeinde La Sonnaz geben. Zudem will sich im Broyebezirk Mannens-Grandsivaz der Gemeinde Montagny anschliessen, und im Vivisbachbezirk möchten Besencens und Fiaugères mit Saint-Martin zusammengehen.

Gesetz über
die amtliche Vermessung

Ohne das grosse Interesse des Volkes zu wecken, wird sich der Grosse Rat mit einem neuen Gesetz über die amtliche Vermessung und über die Revision des Gesetzes über das Grundbuch befassen. Neu ist auch ein Gesetz über die Elektrizitätsversorgung. Die Lieferung und Abgabe von Strom, wie sie heute im Kanton Freiburg von den FEW, der Gruyère Energie SA, den Industriellen Betrieben Murten und vom Elektrizitätswerk Jaun, Gebrüder Buchs AG, vorgenommen werden, sollen gesetzlich verankert werden.

Und die Geldspielautomaten

Unter den vielen Vorstössen ist wieder einmal eine Motion zufinden, welche eine Revision des Gesetzes über die Geldspielautomaten verlangt. Ab April 2005 dürfen in den Gaststätten und Spielsalons nur noch Apparate aufgestellt werden, bei denen die Geschicklichkeit des Spielers und nicht das Glück entscheidet, ob die Kasse klingelt. Nach Ansicht von Armin Haymoz (CVP, Düdingen) und Michel Losey (SVP, Sévaz) ist es nicht mehr angebracht, bei diesen Automaten die Höhe des Gewinns und den Geldspeicher zu beschränken. Gemäss geltendem Gesetz sind heute Geldgewinne von höchstens 50 Franken erlaubt, und pro Gaststätte dürfen maximal zwei Apparate aufgestellt werden. Der Staatsrat möchte jedoch den Bereich der Spielautomaten nicht vollends liberalisieren.

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