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Steuergesetz verabschiedet

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Somit könnte nur noch ein Referendum verhindern, dass die beschlossenen Steuererleichterungen am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder um 800 Franken pro Kind und der Abzüge für die externe Kinderbetreuung von 2000 auf 4000 Franken pro Kind unter 12 Jahren sowie die Verbesserung des Ehegatten-Splittings von 60 auf 56 Prozent bilden die wesentlichen Änderungen, die vor allem die Paare und Familien steuerlich entlasten.

Durch die Gesetzesrevision werden dem Kanton jährlich 16,5 Millionen Franken an Steuereinnahmen entgehen. Eine ähnliche Summe «verlieren» die Gemeinden. Allein mit der Korrektur des Splittings (Divisor 1,8 statt 1,6) fliessen 10,4 Mio. Franken weniger in die Staatskasse. Wäre der Divisor gar auf 1,9 heraufgesetzt worden, so würde der Steuerausfall 21,7 Mio. betragen, wie Finanzdirektor Urs Schwaller ausführte. Ein Divisor 2 hätte gar Mindereinnahmen von 27,6 Mio. zur Folge gehabt.
In zweiter Lesung hat die SP-Fraktion verzichtet, auf ihren Antrag (Einführung eines Familienrabattes) zurückzukommen. Sie kann aber in der Begründung ihrer Gesetzesinitiative darauf hinweisen, dass sie alles versucht habe, um den Grossen Rat von ihrem Anliegen zu überzeugen, aber eben erfolglos.

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