Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Steuerliche Erleichterung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Gemeinden, Gemeindeverbände und Agglomerationen sollen beim Erwerb von Grundstücken, die direkt für öffentliche Zwecke bestimmt sind, künftig von den Handänderungs­steuern befreit werden. Mit 91  zu null Stimmen erklärte der Grosse Rat gestern eine Motion von Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) und Laurent Dietrich (CVP, Freiburg) für erheblich. Er folgte damit dem Antrag des Staatsrats, den ursprünglichen Text der Motion abzuschwächen. Diese hatte gefordert, dass die erwähnten Institutionen beim Erwerb von Grundstücken generell von der Handänderungssteuer befreit werden.

jcg

Meistgelesen

Mehr zum Thema