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Steuern senken, aber…

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Steuern senken, aber…

Staatsrat: Motion zur Annahme empfohlen

Ab 2006 soll der Steuersatz für natürliche Personen pro Jahr um zwei Prozent gesenkt werden, bis im Jahr 2020 zehn Prozent erreicht sind. «Ja, aber . . . », antwortet der Staatsrat auf ein Begehren der bürgerlichen Parteien.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Wird der Steuersatz um zehn Prozent gesenkt, wie dies die Grossräte Georges Godel (CVP, Ecublens) und Bruno Tenner (SVP, Freiburg) in einer Motion verlangen, so verliert der Staat im Jahre 2010 55 Millionen Franken an Einnahmen. Einen ähnlichen Steuerausfall erfahren die Gemeinden.

Gegenvorschlag des Staatsrates

Am 12. Februar 2004 hatten die beiden Grossräte ihre Motion eingereicht, welche auf einem Vorschlag der Freiburgischen Handelskammer beruht und die Unterstützung der bürgerlichen Parteien geniesst. In seiner Antwort erklärt sich nun der Staatsrat grundsätzlich einverstanden, auf weitere Steuersenkungen einzutreten. Er empfiehlt deshalb dem Grossen Rat, die Motion zu überweisen, macht aber praktisch einen Gegenvorschlag.

Familien entlasten

So soll seiner Meinung nach die Steuersenkung erst ab dem Jahre 2007 beginnen. «Dabei wird aber zu prüfen sein, was für eine Korrektur vorgenommen werden soll und in welchem Umfang die finanziellen Auswirkungen tragbar sind», schreibt der Staatsrat weiter. Auch möchte er prüfen, ob eine lineare Steuersenkung vorzunehmen sei oder ob gewisse Bevölkerungskreise mehr entlastet werden sollen als andere, dies im Vergleich zu andern Kantonen. Der Staatsrat selber bevorzugt dabei eher letztere Lösung und weist darauf hin, dass die steuerliche Entlastung der Familien weiterhin eines seiner Hauptanliegen in dieser Legislaturperiode sei.

Die Freiburger Regierung verrät zudem, dass sie bei der Aktualisierung des Finanzplans 2005-2008 eine steuerliche Entlastung der natürlichen Personen einbezogen habe.

Finanzielle Auswirkungen

Der Staatsrat gibt in seiner Antwort auch zu verstehen, dass es fast unmöglich sei, die Finanzlage des Kantons bis ins Jahre 2010 abzuschätzen, da diese von mehreren Faktoren abhänge. Er sei sich aber bewusst, dass die Steuerbelastung für die natürlichen Personen im Kanton Freiburg sehr hoch sei.

Er ruft zudem in Erinnerung, dass in den letzten Jahren einige Steuererleichterungen vorgenommen worden seien. Eine weitere, bereits beschlossene Senkung werde im Jahre 2004 in Kraft treten: besseres Splitting, Erhöhung der Sozialabzüge für Kinder und der Abzüge für Betreuungskosten usw. Der Staat allein werde dadurch eine Einbusse von 16,5 Millionen Franken erleiden, was drei Prozent der Steuereinnahmen 2003 entsprechen. Zudem werde der Steuertarif ab dem Jahre 2005 um zwei Prozent nach unten korrigiert, was den Kanton nochmals 4,8 Millionen Franken kosten werde.

Wenn nun die Steuerlast ab 2006 um weitere zwei Prozent pro Jahr gesenkt werde, um im Jahre 2010 eine zehnprozentige Entlastung zu erreichen, so würde der Staat gemäss Staatsrat im Jahre 2006 eine Einbusse von 11 Millionen, im Jahre 2007 eine solche von 22 Millionen usw. erleiden, um im Jahre 2010 einen Steuerausfall von jährlich 55 Millionen Franken verkraften zu müssen.

Der Grosse Rat wird diese Motion vermutlich in der kommenden September-Session behandeln.

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