Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Steuern von Bundesräten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Steuern von Bundesräten

Bern kann künftig 30 Prozent einkassieren

Sowohl der Kanton als auch die Stadt Bern erhalten künftig Steuern von allen Bundesräten.

BERN. Eine interkantonale Vereinbarung sieht vor, dass Mitglieder der Landesregierung, die nicht aus dem Kanton Bern stammen, 30 Prozent ihres Bundesratslohns hier versteuern.Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hatte die Vereinbarung bereits im letzten Sommer publiziert. Das war aber verfrüht, wie FDK-Sekretär Kurt Stalder einen Bericht der «NZZ am Sonntag» bestätigte. Die Bundesräte hätten nämlich zur damals publizierten Version der Vereinbarung Vorbehalte gehabt. Mit neuen, präziseren Formulierungen hätten diese nun aus der Welt geschafft werden können.Der Bundesrat ist am 8. Dezember über die neue Vereinbarung informiert worden, wie Bundesratssprecher Oswald Sigg sagte. Am 19. Januar wird sie von der FDK formell abgesegnet. Sie ist rechtlich nicht bindend.

Nur die Einkommenssteuer

Bislang kassierten die Wohnsitzkantone und -gemeinden die gesamten Einkommenssteuern der Bundesräte. Künftig bleiben ihnen noch 70 Prozent. Die restlichen 30 Prozent ihres Nettoeinkommens als Bundesräte müssen die Magistraten künftig an ihrem Arbeitsort, also in Bern, versteuern, und zwar zum dortigen Satz. Ein Bundesrat verdient über 400 000 Franken pro Jahr. Die Vereinbarung gilt erstmals für das Steuerjahr 2006. Sie betrifft nur die Einkommens-, nicht aber die Vermögenssteuer. sda

Meistgelesen

Mehr zum Thema