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Steuerpolitik wird nicht geändert

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Grosser Rat

Steuerpolitik wird nicht geändert

Mit 62 zu 29 Stimmen hat der Grosse Rat eine Motion der Grossräte François Weissbaum und Cédric Castella (beide Öffnung) bezüglich der Steuern der natürlichen Personen abgelehnt. Ihrer Ansicht nach hätten die natürlichen Personen mit einem in Abhängigkeit vom Einkommen kontinuierlich (und nicht gestuft) steigenden Grenzsteuersatz besteuert werden sollen. Laut Staatsrat würde der Kanton mit einem solchen System rund 40 Mio. Franken weniger Steuern einnehmen. Profitieren würden vor allem die unteren, aber auch gewisse höhere Einkommensklassen. FDP-Sprecher Ernst Maeder wies auch darauf hin, dass der Grosse Rat durch diese Änderung weniger Möglichkeiten hätte, in das Steuersystem einzugreifen. az

Ungleichbehandlung korrigiert

Mit 58 zu 29 Stimmen hat der Rat eine Motion von Yvan Aeby (SVP, Tentlingen) bezüglich Handänderungssteuer überwiesen. Somit sollen künftig bei der Übertragung des Aktienkapitals von Gesellschaften, deren Aktiven zur Hauptsache aus einem Grundstück bestehen, keine Handänderungssteuen erhoben werden. Der Staatsrat konnte sich mit der Motion einverstanden erklären. Er vertrat die Ansicht, dass Immobiliengesellschaften, deren Grundstücke dem eigenen Handels- oder Fabrikationsbetrieb dienen, gegenüber den «reinen Immobiliengesellschaften» bevorzugt behandelt werden sollen. Laut Aeby handelt es sich nicht um eine Bevorzugung, sondern um eine Korrektur einer Ungerechtigkeit. az

Kostenvorschuss in Streitigkeiten

In Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht muss die Partei einen von der Behörde festgesetzten Kostenvorschuss als Sicherheit für die Bezahlung der voraussichtlichen Verfahrenskosten leisten. Diese Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege hat der Grosse Rat am Mittwoch mit 73 zu 12 Stimmen beschlossen. Damit soll die Einreichung offensichtlich unzulässiger oder unbegründeter Beschwerden verhindert werden, wie Kommissionssprecher Charles-Antoine Hartmann sagte.Von einem Kostenvorschuss wird auch im Bereich der Sozialversicherungen abgesehen. Ab dem 1. Juli 2006 gilt dies bei IV-Angelegenheiten nicht mehr, was Benoît Rey (CSP, Freiburg) Sorgen bereitete. Er gab zu bedenken, dass rund 50 Prozent der Einsprachen im IV-Bereich angenommen werden. Dies zeige, dass die Beschwerden in der Regel nicht unbegründet eingereicht würden. az

Subvention für Grandvillard

Der Staat beteiligt sich mit 657 650 Franken an den Gesamtkosten von 1,9 Millionen Franken für die Verbauung des Bachs «Tâna» in Grandvillard. Beim Unwetter vom 22. August 2005 hat der Bach in diesem Greyerzer Dorf grosse Schäden verursacht. Mit den Geldern soll der Hochwasserschutz dieses Dorfes langfristig sichergestellt werden. az

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