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Steuerreform bringt Geld für Kinderbetreuung

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Weil immer mehr Eltern erwerbstätig sind, braucht es Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, Familie und Erwerbstätigkeit besser zu vereinbaren. Davon ausgehend, spricht Grossrätin Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer) in einer Anfrage an den Staatsrat insbesondere die Subventionierung und den Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung an. Sie weist in ihrer Anfrage darauf hin, dass der Bund jene Kantone und Gemeinden finanziell unterstützt, die ihre Subventionen ausbauen. Da diese Bundesunterstützung ausschliesslich durch Kantone beantragt werden kann, möchte die Grossrätin wissen, wie der Kanton plant, die Subventionen zu erhöhen, und wie er die Gemeinden animiert, mitzumachen.

In seiner Antwort erwähnt der Staatsrat vor allem den Fonds aus dem Paket der sozialen Kompensation bei der Unternehmenssteuerreform, der solche Betreuungsplätze unterstütze. Seit diesem Jahr werde der Fonds aus der Sozialabgabe für gewinnsteuerpflichtige Firmen finanziert. Insgesamt flössen jährlich 5,2 Millionen Franken in diesen Fonds, hält der Staatsrat fest. Davon würden in den ersten fünf Jahren jährlich 3,75 Millionen Franken und anschliessend 4,75 Millionen Franken für Tarifsenkungen in den vorschulischen Tagesbetreuungseinrichtungen verwendet. Dank dieser Massnahmen, die zur bereits bestehenden Unterstützung des Staats und der Arbeitgeber dazukämen, könne der Kanton beim Bund die verfügbaren Finanzhilfen für Subventionserhöhungen beantragen. Der Kanton werde die Gelder des Bundes noch dieses Jahr beantragen, schreibt der Staatsrat weiter.

Auch wolle der Kanton seiner Rolle nachkommen und die Gemeinden in das Gesuch einbeziehen, heisst es weiter. Am 16.  März habe er die Gemeinden über den geplanten Schritt informiert und sie ermutigt, ihre Beiträge an die familienergänzende Betreuung ab dem 1.  Januar 2021 auszubauen. Somit könnten auch die Gemeinden von einem Teil der Bundeshilfe profitieren.

Laut dem Staatsrat muss der Kanton gegenüber dem Bund nachweisen, dass es auf seinem Gebiet auch auf kommunaler Ebene eine Erhöhung der Subventionen gibt. Aus diesem Grund müsse der Kanton in allen Gemeinden Umfragen über deren Finanzierung der familienergänzenden Betreuung bis ins Jahr 2026 durchführen, so der Staatsrat.

Als Folge dieser Umfrage werde der Bund einen Vorentscheid für die Subventionen fällen. Fallen die tatsächlichen Subventionen von Kanton und Gemeinden tiefer aus, werden die Hilfen des Bundes nach unten korrigiert. Werden die Finanzhilfen stärker ausgebaut, kann der Kanton eine Anpassung seines Gesuchs nach oben beantragen.

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