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Steuerrevision: Die Folgen für die Steuerzahler

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Rund 25 Millionen Franken Steuereinnahmen verliert der Kanton jährlich ab dem Jahre 2009, 19 Millionen die Gemeinden und zwei Millionen die Pfarreien, nachdem der Grosse Rat am Freitag der Revision des Steuergesetzes massiv zugestimmt hat. Dabei können die natürlichen Personen von einer linearen Senkung des Steuertarifs um vier Prozent profitieren. Darin enthalten sind 2,69 Prozent für den Ausgleich der Folgen der kalten Progression. Gesenkt wird auch der Steuertarif auf dem Vermögen, mit einer gleichzeitigen Anhebung der Abzüge bei bescheidenem Vermögen. Weiter werden die Sozialabzüge für Kinder, unterhaltsbedürftige Personen, Waisen, Studierende um 500 Franken erhöht. Auch die Abzüge für Kinderbetreuungskosten, für Steuerpflichtige mit bescheidenem Einkommen usw. steigen.

Eine wesentliche steuerliche Entlastung erfahren die KMU mit der Unternehmenssteuerreform II. Nebst vielen andern Erleichterungen wird nun auch im Kanton Freiburg die Teilbesteuerung der Dividenden (50 Prozent) eingeführt. Weniger freuen kön-nen sich die drei verbliebenen Gemeindesparkassen im Kanton. Wie die Freiburger Kantonalbank werden auch sie der Steuerpflicht unterstellt.

Stadt Freiburg hat Finanzsorgen

Grosse Sorgen machte sich am Freitag Pierre-Alain Clément (SP, Freiburg), da jegliche Anstrengungen zur Verbesserung der Stadtfinanzen jeweils mit Steuersenkungen, die der Kanton beschliesst, wieder zunichte gemacht werden. Der Syndic der Stadt Freiburg wollte deshalb erreichen, dass die Gemeinden mit einem Generalrat den Steuerfuss der Gemeinde erhöhen können, ohne dass dieser Entscheid dem Referendum unterstellt werden muss. Sein Antrag wurde jedoch mit 61 zu 31 Stimmen abgelehnt. az

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