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Stimmrechtsausweise trotz falscher Adressen gültig

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Laupen, Neuenegg und Rosshäusern erhielten falsch angeschriebene Stimmrechtsausweise. Diese sind für die Abstimmung vom 12. März trotzdem gültig.

Ein Teil der Stimmrechtsausweise für die kommenden kantonalen Abstimmungen vom 12. März wurden irrtümlicherweise falsch bedruckt, teilt die Gemeinde Neuenegg mit. Es handelt sich um die Stimmrechtsausweise der Ortschaften Neuenegg, Laupen und Rosshäusern. Diese Stimmrechtsausweise wurden fälschlicherweise alle mit der Ortschaft Thörishaus bedruckt. Die Post habe zugesichert, dass sie trotz der fehlerhaften Adresse eine korrekte Zustellung sicherstellen könne.

Die Gemeindeverwaltung Neuenegg stellt gegenüber den Betroffenen fest: «Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsausweise trotzdem gültig sind. Sie müssen nichts Weiteres unternehmen und können den Stimmrechtsausweis wie gewohnt benützen.»

Verfassungsänderungen und Baukredite

Am 12. März findet keine eidgenössische Abstimmung statt. Hingegen stimmt der Kanton Bern über zwei Änderungen der Kantonsverfassung ab. Die Stellung und Kompetenzen der Justizbehörden, für die eine Selbstverwaltung gilt, soll in der Kantonsverfassung verankert werden. Dies sei bereits bei den beiden Staatsgewalten Regierungsrat und Grosser Rat der Fall. Personen, die in der kantonalen Verwaltung tätig sind, sollen künftig in den Grossen Rat gewählt werden können. Die zweite Verfassungsänderung soll den Weg ebnen, damit der Grosse Rat entsprechende Ausnahmen auf Gesetzesstufe vornehmen könne. Auch zwei Baukredite werden dem Stimmvolk vorgelegt. ges

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