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Strafe gegen Kirchendieb bestätigt

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Nur wenige Minuten dauerte die Gerichtsverhandlung, die gestern Vormittag am Bezirksgericht des Sensebezirks in Tafers angesetzt war. Alle waren da, nur die Hauptperson nicht: ein 58-jähriger Mann, dem mehrfacher Diebstahl vorgeworfen worden war. Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er zwischen 2015 und 2016 in den Kirchen von St. Silvester und Plasselb die Opferstöcke ausgeraubt und dabei in mehreren Anläufen etwa 1700  Franken entwendet hatte.

Offenbar hatte er jeweils mit einem stabähnlichen Gegenstand die Münzen und Noten aus den schmalen Schlitzen der Geldurnen herausgefischt. Die beiden Pfarreien zeigten den Diebstahl an und traten als Privatkläger auf.

Bereits verurteilt

Wegen seiner Taten hatte die Freiburger Staatsanwaltschaft den Mann im Juni zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen und zur Zahlung von Verfahrenskosten in der Höhe von 275 Franken verurteilt. Der Staatsanwalt war dabei zum Schluss gekommen, dass eine Freiheitsstrafe angebracht ist, weil es nicht die erste Straftat dieser Art war. Zwischen 2003 und 2016 war der Mann neun Mal verurteilt worden, unter anderem wegen Diebstahls. «Eine Freiheitsstrafe scheint notwendig, um ihn von der Begehung weiterer Verbrechen und Vergehen abzuhalten, zumal die vorliegend zu beurteilenden Delikte im Vergleich zu früheren Taten dasselbe Verhaltensmuster aufweisen. Im Übrigen muss davon ausgegangen werden, dass eine Geldstrafe nicht vollzogen werden könnte», hatte die Staatsanwaltschaft ihr Urteil begründet. Zu dieser Zeit sass der Mann im Regionalgefängnis Bern.

Gegen dieses Urteil hat der 58-Jährige in der Folge Einsprache erhoben. Deshalb hätte der Fall gestern vor dem Polizeigericht Sense in Tafers verhandelt werden sollen. Dazu kam es aber nicht. Privatkläger, Gerichtspräsident Reinold Raemy und die Gerichtsschreiberin warteten vergeblich da­rauf, dass der Mann an seiner Einspracheverhandlung auftaucht. Die Vorladung hatte ihn noch im Gefängnis erreicht, mittlerweile wurde er aber entlassen.

Urteil gilt

Da der Mann gestern nicht aufgetaucht ist, hat das Bezirksgericht seine Einsprache rechtlich so behandelt, als ob er sie zurückgezogen hätte. Das heisst als Konsequenz, dass der Strafbefehl der Vorinstanz, also der Freiburger Staatsanwaltschaft, als Urteil gilt.

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