Untertitel: Fall Daniela T. vor dem Strafappellationshof des Kantonsgerichts
Ob mit dem Urteil des Strafappellationshofes der Fall der heute 35-jährigen Frau erledigt ist, war gestern noch nicht klar. Anwalt Studer war mit dem Resultat gar nicht zufrieden und hielt es durchaus für möglich, den Fall an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Daniela T. war am 3. Februar 2005 für schuldig befunden worden, ihren damals 26-jährigen Freund getötet zu haben. Die Tat geschah am 16. Oktober 2000 in Überstorf.