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Strafgericht Sense beurteilt Pädophilie-Fall von Freiburger Ehepaar

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Ein Ehepaar soll mit mehreren Kindern sexuelle Handlungen vorgenommen haben, darunter die eigene Tochter. Vor Gericht wurde insbesondere darüber gestritten, ob die Ehefrau in diesem Fall Mittäterin oder ebenfalls Opfer war.

«Wie kann ein Mensch dies einem Kind, seiner eigenen Tochter, antun?» Auf diese von einer Zivilklägerin unter Tränen hervorgebrachte Frage erhofften sich wohl insgeheim alle Anwesenden im Gerichtssaal von Tafers eine Antwort.

Das Strafgericht des Sensebezirks hatte am Freitag über einen besonders erschütternden Fall von Pädophilie zu urteilen. Einem Ehepaar wird vorgeworfen, während Jahren sexuelle Handlungen an und mit seiner damals acht- bis elfjährigen Tochter beziehungsweise Stieftochter vorgenommen zu haben. Das Mädchen leidet seither unter den schwerwiegenden psychischen und physischen Folgen der Übergriffe. Ob sie sich jemals wieder vollständig erholen wird, ist ungewiss.

Vom Erscheinen an der Gerichtsverhandlung war das Hauptopfer dispensiert. Anwesend war am Freitag indes seine ältere Schwester. Diese blieb von Übergriffen durch die Eltern zwar verschont, als wichtigste Bezugsperson der jüngeren Schwester trug sie aber ebenfalls psychische Schäden davon, nachdem diese sich ihr anvertraut hatte. Die Staatsanwaltschaft klagte den Vater und die Stiefmutter der jungen Frauen deshalb neben sexuellen Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung und Pornografie auch wegen schwerer Körperverletzung an. Beide Töchter machen zudem Genugtuungsforderungen geltend.

Sexueller Sadismus

Der von der Staatsanwaltschaft angeklagte Sachverhalt war vor Gericht weitgehend unbestritten. Das beschuldigte Ehepaar frönte während Jahren einem ausschweifenden Sexualleben, war aktiv in der Swinger-Szene und organisierte Gruppensextreffen, wofür es Eintritt verlangte. Vor Gericht gab der beschuldigte Familienvater zu Protokoll:

Ich konnte damals an nichts anderes denken als Sex.

Ein Psychiater stellte bei ihm einen sexuellen Sadismus mit einer Tendenz zur Pädophilie fest, jedoch keine verminderte Schuldfähigkeit. Als er seine sexuellen Fantasien mit pornografischen Filmen und im Rahmen der Gruppensextreffen nicht mehr befriedigen konnte, wandte er sich seiner Tochter zu. «Der Beschuldigte nutzte die Abhängigkeit seiner Tochter gnadenlos aus, um die eigenen sexuellen Fantasien zu befriedigen», erklärte Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach und forderte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für den Mann. Reichlich zynisch mutet in diesem Zusammenhang die Aussage des Beschuldigten an, er habe stets nur das Beste für seine Kinder gewollt. Neben dem wiederholten Missbrauch der eigenen Tochter werden dem Mann auch sexuelle Handlungen mit einem weiteren Mädchen, das aus der Nachbarschaft stammte, vorgeworfen.

Täterin oder Opfer?

Sehr unterschiedlich wurde vor Gericht die Rolle der Ehefrau, Stiefmutter des Hauptopfers und ebenfalls Beschuldigte im Prozess, beurteilt. Die Frau leidet selbst an diversen psychischen Krankheiten. Insbesondere attestierte ihr ein Psychiater eine ausgeprägte Unreife und eine starke Abhängigkeit von ihrem rund zwanzig Jahre älteren Ehemann. Dieser soll sie gemäss Anklageschrift regelmässig geschlagen haben. All dies lässt die Beschuldigte einerseits mehr als weiteres Opfer denn als Täterin in diesem Fall erscheinen. Ihr Anwalt Markus Meuwly betonte:

Bevor sie selber zur Täterin wurde, war meine Mandantin das Opfer.

Vor Gericht zählte er als weiteren Beleg eine ganze Liste von exotischen Sexualpraktiken auf, zu denen der Ehemann die Beschuldigte gedrängt haben soll.

Andererseits war es gerade die Ehefrau, welche die Opfer des Ehemanns anwarb und diese auf dessen Missbrauchshandlungen vorbereitete. Mit der Stieftochter nahm sie dafür auch mehrere Male eigenhändig sexuelle Handlungen vor. Ebenfalls aktenkundig ist ein Vorfall mit einem Nachbarsjungen, bei dem der Ehemann überhaupt nicht involviert war. Das psychiatrische Gutachten stellt denn auch bei ihr eine Pädophilie fest sowie eine bloss leicht verminderte Schuldfähigkeit.

Pädophilie als Männerdelikt

Der Anwalt des Ehemanns, Elias Moussa, wehrte sich gegen die Darstellung der Ehefrau als Opfer, da dies seinen Klienten in einem noch schlechteren Licht dastehen liess. Moussa warnte davor, die Taten der Ehefrau bloss deshalb milder zu beurteilen, weil bei Pädophilie typischerweise an männliche Täter gedacht werde. Ähnlicher Auffassung scheint die Staatsanwaltschaft zu sein, liegt doch die von ihr beantragte Freiheitsstrafe mit vier Jahren nur leicht unter jener des Ehemanns.

Eine Antwort auf die eingangs gestellte Frage, wie ein Mensch seinem eigenen Kind solche Dinge antun könne, blieb die Gerichtsverhandlung schuldig. Auch das Urteil wird diesbezüglich keine Klarheit schaffen, sondern lediglich beantworten, ob sich die Beschuldigten den vorgeworfenen Straftaten schuldig gemacht haben und welche Strafen dafür angemessen sind.

Kommentar (1)

  • 03.04.2022-Marc C. Riebe _ Hands Off - Stop Child Abuse e.V.

    In Deutschland wäre die Strafe wahrscheinlich bei 8-10 Jahren gewesen. Bei Ersttätern beträgt die Strafe in der Schweiz meist weniger als 2 Jahre. Das muss unbedingt geändert werden, denn diese Strafen sind zu lasch und schrecken die Täter nicht genügend ab.

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