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Strafsachen

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Strafsachen

Information der Öffentlichkeit

Jean-Luc Mooser orientierte am Mittwoch auch über die Information der Öffentlichkeit in Strafsachen. Ab 2010 wird dabei die Schweizerische Strafprozessordnung gelten. So können die Staatsanwaltschaft, die Gerichte und die Polizei die Öffentlichkeit über hängige Verfahren orientieren, wenn dies erforderlich ist, damit die Bevölkerung bei der Aufklärung von Straftaten mitwirkt, zur Warnung oder Beruhigung der Bevölkerung, zur Richtigstellung unzutreffender Meldungen oder Gerüchte oder wegen der besonderen Bedeutung eines Straffalles. az

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