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Straftäter sollen nur noch in der Stadt Freiburg vor Gericht kommen

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Mit der Änderung der Strafprozessordnung und der Zivilgesetzordnung hat sich der Kanton Freiburg vor zwei Jahren ein neues Justizgesetz gegeben. Nun ist die Zeit gekommen, dieses Gesetz zu überprüfen und einige Unzulänglichkeiten auszubessern.

«Wir wollen ein paar Sachen vereinfachen», sagt Justizdirektor Erwin Jutzet gegenüber den FN. «Eine davon ist, dass es für den Kanton Freiburg nur noch ein Strafgericht geben soll. Das Bezirksgericht Saane soll sich in Zukunft um sämtliche Strafrechtsfälle kümmern, aber es müsste aus Richtern der verschiedenen Bezirksgerichte zusammengesetzt sein.»

Jutzet ist sich bewusst, dass diese Zusammenlegung eine gewisse Brisanz birgt, er sagt aber: «Für eine Einheit in der Rechtsprechung braucht es genügend Fälle.» Das Bezirksgericht Saane ist mit dem revidierten Justizgesetz zudem als einziges kantonales Gericht auch für verwaltungsrechtliche Fälle vorgesehen. Das Bundesgericht hatte entschieden, dass für Verwaltungsrecht eine zusätzliche Instanz zum Kantonsgericht geschaffen werden muss (FN vom 3. Mai).

Die kritische Grösse

Den Entwurf für die Revision des Justizgesetzes arbeitet der Rechtsanwalt Tarkan Göksu aus. Er hatte bereits die heute geltende Version des Gesetzes erstellt. Für Göksu ist die Konzentration von Strafrechtsfällen auf ein Bezirksgericht konsequent: «Die Staatsanwaltschaft, das Jugendstrafgericht, das Zwangsmassnahmengericht und auch die Polizei sind kantonal organisiert. Es ist unlogisch, mit den Verfahren in die Bezirke zu gehen.»

Persönlich ist Göksu der Meinung, der Kanton Freiburg sei zu klein, um in jedem Bezirk Straffälle verhandeln zu können. «Dadurch hat es tiefe Fallzahlen. Im Strafrecht spielt Ermessen eine wichtige Rolle. Eine Konzentration der Strafgerichte würde somit zu einer ‹unité de doctrine› führen.

Für Adrian Urwyler, Präsident des Kantonsgerichts, stehen Synergien und eine sinnvolle Grösse im Vordergrund: «Behandelt ein Gericht nur zwei bis zehn Fälle im Jahr, so ist das relativ wenig.» Er weist darauf hin, dass vor dem Strafgericht nur die grösseren Fälle behandelt werden und dafür die Angeklagten häufig direkt von einer Haftanstalt zum Gericht gefahren werden. Der Wohnort des Angeklagten ist da nicht mehr von Bedeutung.

Nicolas Charrière, Präsident des Freiburgischen Anwaltsverbandes, ruft in Erinnerung, dass ein einziges Strafgericht für den ganzen Kanton bereits bei der Einführung des geltenden Justizgesetzes diskutiert worden war. «Man brauchte für diesen Schritt aber offenbar noch Bedenkzeit.»

Auch der Anwaltsverband wurde zur Revision des Justizgesetzes um Inputs angefragt. Ihre Bemerkungen betrafen aber nicht die Organisation der Strafgerichte. «Für unseren Berufsstand hätte dies keine grossen Auswirkungen», sagt Charrière. «Persönlich stelle ich mich nicht gegen einen solchen Schritt.»

Der Präsident der Freiburger Anwälte vermutet eher, dass regionalpolitische Sensibilitäten Probleme bereiten. «Es braucht eine gewisse Nähe. Ich könnte mir eine Lösung vorstellen, bei der ein Gericht in verschiedenen Bezirken tagt.»

Justizdirektor Erwin Jutzet wird die Änderungsvorschläge für ein revidiertes Justizgesetz seinen Staatsratskollegen im Juni vorstellen. Danach wird der Entwurf in die Vernehmlassung gehen. Parteien, Gerichtsbehörden, der Anwaltsverband und der Justizrat können Stellung dazu nehmen. Jutzet ist optimistisch, den Entwurf dem Parlament dieses Jahr vorlegen zu können.

Zahlen und Fakten

Saane erledigt die Hälfte aller Fälle

Gemäss dem Tätigkeitsbericht des Justizrates hat 2011 das Strafgericht Saane die Hälfte aller gerichtlichen Strafverfahren des Kantons erledigt: 55 von 105 verurteilten Personen. 17 Verurteilte waren es im Greyerzbezirk, neun in Broye- und Vivisbachbezirk, acht im See-, fünf im Sensebezirk, zwei im Glanebezirk. In den Jahren zuvor lagen die Zahlen höher: zwischen 163 und 220. Dies war allerdings noch unter der alten Strafprozessordnung, bevor der Polizeirichter viele Fälle übernahm.uh

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