Autor: Aurelie lebreau/la libertÉ
bulle Ein von der kantonalen Finanzverwaltung betreutes Computer-Programm, das für die Buchhaltung und die Rechnungsstellung gebraucht wird, kommt seit mehreren Jahren auch in den Oberämtern, den Grundbuchämtern und im Handelsregister zur Anwendung. Seit kurzem wird es ebenfalls in Friedensgerichtssachen des Greyerzbezirks benutzt.
Bei der Fakturierung verlangt dieses Programm automatisch einen Briefkopf auf Deutsch und Französisch. Ein Staatsratsbeschluss aus dem Jahr 1994 legt nämlich fest, dass der Briefkopf von Organen der Kantonsverwaltung zweisprachig ist.
Nun hat aber das Friedensgericht des Greyerzbezirks die kantonale Finanzverwaltung ersucht, das Programm dahingehend zu ändern, dass die deutsche Bezeichnung im Briefkopf wegfallen kann, wie Dienstchef Daniel Berset bestätigt. Einen entsprechenden Korrespondenzwechsel zwischen den beiden Stellen mit Kopie an die Staatskanzlei gab es Ende des vergangenen Jahres. Wie Berset sagt, ist es das erste Mal, dass ein solches Gesuch gestellt wird, und er sieht keine Veranlassung, von der jetzigen Praxis abzuweichen.
Das Friedensgericht lehnt es ab, das Vorgehen zu begründen, und verweist auf die Staatskanzlei. Staatskanzlerin Danielle Gagnaux ist der Ansicht, dass der erwähnte Staatsratsbeschluss im vorliegenden Fall anzuwenden ist, auch wenn sie noch keine offizielle Anfrage erhalten hat, den Fall zu beurteilen.
Neues Logo geplant
Die Staatskanzlei ist gegenwärtig daran, die visuelle Identität des Kantons zu überdenken und ein neues Logo zu entwerfen. Auch hier muss man sich überlegen, so die Staatskanzlerin, welche Botschaft man aussenden will.
Der Greyerzbezirk sei französischsprachig, auch in Gerichtssachen, stellt Kantonsgerichtspräsident Georges Chanez fest. Die Strafprozessordnung sieht eine Ausnahme für die deutschsprachigen Jauner vor. Diese können verlangen, dass ein Verfahren, das sie selbst betrifft, auf Deutsch geführt wird.
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