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Streit um falsche Kunstwerke geht in eine weitere Runde

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Das Freiburger Kantonsgericht befasste sich gestern mit einem Fall, in dem sich zwei Kunstliebhaber gegenseitig des Betruges beschuldigen. Ihren Anfang nahm die Geschichte vor acht Jahren: Im Jahr 2009 hatte ein heute 66-jähriger Kunsthändler einem heute 75-jährigen Antiquar für 380 000 Franken ein Gemälde mit dem Titel «Le ­vase bleu» verkauft. Dieses sollte gemäss Angaben des Kunsthändlers ein Werk des französischen Impressionisten Paul Cézanne sein.

Weil er nicht genügend Geld hatte, um das Bild zu kaufen, bot der Antiquar dem Kunsthändler im Gegenzug ebenfalls Kunstwerke an; darunter eine Zeichnung von Pablo Picasso, ein Ölgemälde von Cuno Amiet, Aquarelle von Pierre-Auguste Renoir und Edvard Munch sowie eine Bronzeskulptur von Alberto Giacometti.

Das Problem: Bei keinem einzigen der angeblichen Meisterwerke handelte es sich um ein Original. Als der Antiquar das Gemälde von einer Expertin prüfen liess und dabei bemerkte, dass er von seinem mehrjährigen Handelspartner gar keinen Cézanne erworben hatte, zeigte er den Kunsthändler an. Dieser tat es ihm gleich und erstattete seinerseits Anzeige gegen den Antiquar.

Neues Beweisverfahren

Vergangenen Juni hatten sich die beiden Männer deshalb vor dem Strafgericht des Saanebezirks wegen Betrug, Urkundenfälschung und Inumlaufsetzung gefälschter Waren zu verantworten. Den Kunsthändler sprach das Gericht dabei der Urkundenfälschung und den Antiquar der Inumlaufsetzung gefälschter Waren schuldig. Von dem Vorwurf des Betruges wurden die beiden Männer freigesprochen – das Bezirksgericht argumentierte, dass sie die Kunstwerke zwar fälschlicherweise, jedoch ohne Arglist bekannten Malern zugeschrieben hatten (die FN berichteten).

Mit dem Urteil – der Kunsthändler wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und der Antiquar zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt – waren die Kunstliebhaber dennoch nicht einverstanden. Sie legten Rekurs ein, weshalb das Kantonsgericht unter der Leitung von Gerichtspräsidentin Catherine Overney gestern in zweiter Instanz über den Fall befinden musste.

Während Staatsanwalt Jean-Luc Mooser daran festhielt, das Urteil der Erstinstanz zu bestätigen, plädierten die Verteidiger der beiden Kunstliebhaber dafür, die am 20. Juni 2016 erlassenen Schuldsprüche zu revidieren und ihre Mandanten freizusprechen. Zu einem Urteil kam es aber noch nicht: Das Kantonsgericht teilte gestern Abend schriftlich mit, dass es entschieden habe, das Beweisverfahren erneut zu eröffnen und den Fall zurück an die Untersuchungsbehörde zu weisen.

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