Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Striktere Regeln für Bars, Clubs und Events

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Corona-Ansteckungen haben in den letzten Wochen im Kanton Freiburg wie auch schweizweit zugenommen. «Es ist ein labiles Gleichgewicht, und gleichzeitig beobachten wir ein Nachlassen im Verhalten der Bevölkerung», sagte Staatsratspräsidentin Anne-Claude Demierre (SP) gestern an einer Medienkonferenz. «Es braucht eine Reaktion, und es braucht punktuellen Massnahmen.»

Wie sie sagte, hat der Staatsrat deshalb neue Entscheide getroffen und in einer Verordnung festgehalten, die ab Montag in Kraft tritt.

So sind Betriebe, in denen die Konsumation hauptsächlich stehend erfolgt – Diskotheken, Bars und Freiluftbars – neu verpflichtet, von ihrer Kundschaft einen beglaubigten Ausweis und eine Mobiltelefonnummer zu verlangen. Die Betreiber müssten darauf achten, dass die Ausweise gültig und die angegebenen Telefonnummern korrekt sind. Sie müssen sich an die Schutzkonzepte halten und die bessere Rückverfolgbarkeit ihrer Kunden garantieren. Nur so könnten im Falle einer Infektion Umgebungsuntersuchungen durchgeführt werden.

Ausnahmen bei Schutzkonzept

Als weitere Massnahme begrenzt der Staatsrat die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen auf 300 bei nicht-politischen und nicht-kommerziellen Veranstaltungen. Ausnahmen können beim jeweiligen Oberamt unter Vorlage eines verstärkten Schutzkonzepts beantragt werden. Religiöse Feiern und insbesondere Beerdigungen seien ebenfalls Gegenstand eines besonderen Schutzkonzepts.

«Der Staatsrats wollte pragmatische Lösungen», so Anne-Claude Demierre. «Er versteht das Bedürfnis nach sozialen Kontakten, er ist aber auch bereit, wenn nötig noch striktere Massnahmen anzuordnen, etwa die Maskenpflicht in Geschäften.» Wenn auch die Kantonsregierung jetzt noch von einem Obligatorium absieht, so empfiehlt sie «mit Nachdruck», eine Maske zu tragen, sobald sich mehr als zehn Personen in Läden aufhalten. Ausgenommen von der Empfehlung sind Kinder unter zwölf Jahren.

Weitergehende Massnahmen wurden an der Medienkonferenz nicht erwähnt, auch nicht eine mögliche Maskenpflicht zum Beginn des neuen Schuljahres an den Gymnasien. «Eine solche Massnahme wurde im Staatsrat noch nicht besprochen. Die Erziehungsdirektion kann je nach Entwicklung der Lage selber handeln, da sie nicht den öffentlichen Raum betreffen», sagte Didier Page, Sprecher der Justiz- und Polizeidirektion auf Anfrage. Einen Entscheid hat die Direktion aber noch nicht getroffen.

Neue Koordinationsstelle

Nachdem der Bundesrat die ausserordentliche Lage am 19.  Juni aufgehoben und den Kantonen ihre Entscheidungskompetenz wieder zurückgegeben hatte, hat im Kanton Freiburg eine Taskforce der Gesundheits-und Sozialdirektion die Rolle des aufgelösten Ad-hoc-Führungsorgans übernommen.

Wie Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) gestern informierte, wurde nun eine neue Koordinationsstelle eingesetzt. Ihr gehören Vertreter der Oberamtmännerkonferenz, des Kantonsarztamts, der Gewerbepolizei, des Amts für den Arbeitsmarkt und der Kantonspolizei an. Das neue Organ soll den Informationsaustausch und die Koordination fördern. Es hat auch bei der Ausarbeitung der neuen Massnahmen mitgeholfen.

Ropraz betonte, dass vermehrte Kontrollen durch die Polizei in öffentlichen Lokalen und Geschäften stattfinden werden. Der Bund verlange von den Kantonen regelmässige Kontrollen und eine wöchentliche Meldung. Carl Alex Ridoré (SP), Oberamtmann des Saanebezirks, sagte, die Polizei werde die Betriebe in dieser ersten Phase vor allem begleiten und präventiv einwirken.

1. August und Open-Air-Kino

Für die Durchführung von Veranstaltungen hatte der Bund zuletzt eine Obergrenze von 1000 Personen verfügt. Freiburg verschärft mit 300 Personen nun diese Weisung. In den kommenden Tagen oder Wochen seien aber wohl wenige Veranstaltungen von dieser Einschränkung betroffen, meinte Carl Alex Ridoré.

Mehr Auswirkungen dürfte sie Ende Sommer haben, wenn mit den Spielen von Olympic und Gottéron bis zum Murtenlauf wieder grössere Sportveranstaltungen anstehen. Ridoré erwähnte aber die Möglichkeit einer Schaffung von verschiedenen Sektoren mit maximal 300 Personen.

Polizeikommandant Philippe Allain sagte, dass als Nächstes im Kanton zwölf 1.-August-Feiern mit mehr als 300 Besuchern geplant seien. Die Veranstalter hätten bereits vorher Schutzkonzepte erarbeitet, die möglicherweise gültig bleiben.

Mehr als 300 Personen jeden Abend erhofft sich auch das Open-Air-Kino Murten. Auf Anfrage sagt der Oberamtmann des Seebezirks, Daniel Lehmann (FDP): «Das spezifische Schutzkonzept des Kinos ist sowohl mit der Stadt Murten als auch mit dem Oberamt abgesprochen. Ich gehe davon aus, dass die Voraussetzung für eine Ausnahme damit gegeben ist.»

Zahlen und Fakten

Häufung im Glane- und Greyerzbezirk

Am 1. Juli ist in der Schweiz die Zahl der täglichen Neuansteckungen mit dem Corona-Virus auf über 100 geklettert. Auch im Kanton Freiburg haben die Fälle wieder zugenommen. Zwischen dem 22.  Juni und dem 16. Juli zählte der Kanton 91 Fälle. Ausschläge nach oben gab es in den Wochen des 22. und des 29. Juni mit 29 respektive 30 Fällen. Am stärksten betroffen waren der Greyerz-und der Glanebezirk. In der Woche vom 22. Juni gab es im Glanebezirk 18 Fälle. Ansteckungen erfolgten namentlich bei religiösen Feiern, bei Beerdigungen und bei Familienfesten. 40 Prozent der Fälle wurden in einer Quarantäne positiv getestet. Die Freiburger Infizierten sind nun im Schnitt 30-jährig. Eine Person kam neu auf die Intensivpflege.

uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema