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Stundenpläne der Kinder

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Untertitel: Harmonisierung durch Blockzeitenmodell?

In einem Postulat hatte Grossrätin Nicole Aeby-Egger (CSP, Belfaux) bemängelt, dass es für Familien mit mehreren Kindern ein Nachteil sei, wenn deren Stundenpläne sehr unterschiedlich seien. Sie hatte deshalb den Staatsrat gebeten, nach Möglichkeiten einer Harmonisierung zu suchen.

In seiner Antwort hält der Staatsrat fest, dass es gemäss Schulgesetz den Gemeinden obliege, den Stundenplan festzulegen. «Mit relativ wenig organisatorischem Aufwand wäre es für die Gemeinden in Absprache mit dem Inspektorat möglich, für einen Schulort einen stufenübergreifenden Gesamtstundenplan auf der Basis eines Blockzeitenmodells für den Unterricht am Vormittag festzulegen», heisst es weiter. Den Begriff Blockzeiten definiert der Staatsrat als wöchentliche Schulbesuchzeiten, die gewährleisten, dass alle schulpflichtigen Kinder an fünf Vormittagen zu mindestens dreieinhalb Stunden unter Aufsicht der Schule stehen.
Auf Stufe Orientierungsschule sei das Blockzeitenmodell bereits faktisch eingeführt. Einer Harmonisierung der Unterrichtszeiten zwischen den drei Schulstufen stehe somit im Prinzip nichts im Wege. Voraussetzung dafür ist aber, dass man auch auf Stufe Kindergarten und Primarschule Gesamtstundenpläne entwickelt.
Damit antwortet der Staatsrat auch auf das Postulat von Ursula Krattinger (SP, Düdingen). Sie hatte einen Bericht über den Ist- und Sollzustand sowie die weitere Entwicklung der Einführung von Tagesschulen und Blockzeiten verlangt.
Gleichzeitig macht der Staatsrat darauf aufmerksam, dass die Idee von Tagesschulen im Kanton Freiburg aus politischen, finanziellen und pädagogischen Gründen in den Hintergrund gerückt sei. Dies zugunsten der schulergänzenden Betreuung.
Der Staatsrat schlägt vor, beide Postulate anzunehmen. Er wird den entsprechenden Bericht zu den beiden Anliegen der Grossrätinnen in seiner Botschaft zur Revision des Schulgesetzes integrieren.

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