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Surf-Center bleibt erhalten – bloss wie?

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Nutzungsplan definiert «La Bise Noir» als öffentlich zugängliche Zone

Autor: Von URS HAENNI

Selbst die neue Auflage des Nutzungsplans regelt das Schicksal des Surf-Centers nicht klar. Einerseits erwähnt der technische Bericht die «Bise Noir» in einem Zug mit dem Hafen und der Schifflände als öffentlich zugänglichen Bereich, andererseits enthält das Reglement zum Nutzungsplan nur noch Hafen und Schifflände.

Der Verantwortliche für die Arteplage Murten, Hans Flückiger, bestätigt jedoch, dass Lorenz Moser sein Surf-Center auch während der Expo weiterführen kann. Nebst dem Firmengebäude stehe den Surfern zudem ein 20 Meter breiter Streifen bis zum See zur Verfügung. Man habe von Expo-Seite die Existenzsicherung Mosers gewährleisten wollen.

Wie kommt man mit einem Surfbrett
zum Murtensee?

Lorenz Moser bezeichnet diesen Entscheid der Expo-Leitung als Teilerfolg. Sein Laden wird also nicht abgebrochen oder von der Expo belegt; der Surfbetrieb werde auch während der Expo weitergehen.

Dennoch sagen sowohl Hans Flückiger als auch Lorenz Moser, dass die Verhandlungen noch weitergehen. Flückiger ist sich bewusst, dass der Betrieb des Centers vor allem durch die Verkehrsbeschränkung im Bereich Pantschau beeinträchtigt werde. Es sei aber davon auszugehen, dass auch andere Geschäfte solche Beeinträchtigungen erfahren. Die Rechtsgleichheit müsse dabei gewährleistet sein.
Tatsächlich geht Lorenz Moser davon aus, dass sein Betrieb während den drei Jahren des Aufbaus, des Expo-Betriebs und des Abbruchs Einbussen in Kauf nehmen muss. Surfer fahren normalerweise mit ihrem Material per Auto direkt auf die Pantschau, und dies werde in den nächsten drei Jahren nicht mehr möglich sein.

Was passiert mit dem Personal?

Seit sich «La Bise Noir» an der Pantschau befindet, habe der Betriebsumsatz ständig zugenommen. Eigentlich müsste Moser noch mehr Personal anstellen, aber wegen der nach wie vor nicht geregelten Entschädigung könne er auch seinem Personal nicht sagen, wie es weitergeht.

Für den Surf-Unternehmer ist klar, dass er die Expo nicht verhindern kann und dass die Expo bis an die Grenzen seines Grundstücks kommen wird. Ihm geht es aber darum, dass er durch eine Entschädigung seitens der Expo sein Geschäft so weiterführen kann wie es ohne Expo möglich gewesen wäre.
Um seinem Anliegen Nachdruck zu verleihen, hat er bereits gegen den ersten Nutzungsplan Einspruch erhoben; ein Entscheid des Verwaltungsgerichts steht noch aus. Der Rekurs könnte mit dem neuen Nutzungsplan hinfällig werden – umso aufmerksamer wird Mosers Anwalt nun dieses Dossier begutachten.
In der Hinterhand hat Moser noch eine Petition, welche innert kürzester Zeit 1000 Surffreunde unterschrieben hatten. Noch ist diese nicht eingereicht.

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