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SVP-Staatsrat Philippe Demierre muss vor Gericht

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Wegen einer nicht bezahlten Rechnung von rund 10’000 Franken soll sich Philippe Demierre Ende März vor Gericht verantworten. Es geht um Auslagen für seinen Wahlkampf. Die SVP spricht von einer privaten Angelegenheit, die SP zeigt sich schockiert.

Eine ehemalige Beraterin des Staatsrats Philippe Demierre (SVP) zieht den Politiker vor Gericht. Sie wirft ihm vor, dass er Wahlkampfauslagen von über 10’000 Franken bis jetzt nicht beglichen habe. Das berichtete das Westschweizer Fernsehen RTS am Dienstagabend.

Auf Anfrage bestätigt Philippe Demierre, dass er die geforderte Summe nicht bezahlt hat. An der Schlichtungsverhandlung am 22. März im Gericht des Glanebezirks werde er mit der betroffenen Person darüber sprechen. Vor diesem Termin könne er keine weitere Auskunft geben.

Klägerin bezahlte für Demierre

Gemäss dem RTS-Bericht geht es um eine Rechnung einer Kommunikationsagentur mit Sitz in Martigny vom September 2021. Die Agentur habe Philippe Demierre bei seiner Kandidatur für den Staatsrat begleitet. Dank ihr habe der SVP-Kandidat von einem massgeschneiderten Angebot profitiert mit einem Kommunikationsplan, der Realisierung und Verbreitung von fünf digitalen Elementen und einer persönlichen Betreuung.

Die Kommunikationsagentur habe ihre Rechnung an Philippe Demierre adressiert. Den geforderten Betrag von 10’770 Franken habe jedoch die jetzige Klägerin übernommen. Bei dieser Person soll es sich um eine Frau aus lokalen Wirtschaftskreisen handeln. Sie habe «enorm viel in die Kampagne investiert und ist dabei im Schatten geblieben», zitierte der TV-Sender aus der Zahlungsaufforderung.

Nach Demierres erfolgreicher Wahl habe sie versucht, mit dem neuen Staatsrat eine gütliche Einigung zu erzielen. Dies sei erfolglos geblieben. Ein Treffen mit Demierre sei nicht zustande gekommen. Zudem habe er auf ein E-Mail von Ende Oktober 2022 und auf einen Brief von Anfang November 2022 nicht geantwortet.

Daraufhin habe die Frau entschieden, vor Gericht zu ziehen. Vom Staatsrat fordere sie nun nicht nur die Rückzahlung der rund 10’000 Franken mit Zinsen. Sie wolle zusätzlich eine Genugtuung von 20’000 Franken, weil sie «ihre Ehe, ihre Familie und ihr Leben aufs Spiel gesetzt» habe.

Rechnung oder Spende?

RTS weist darauf hin, dass die eingeforderten 10’000 Franken nicht in der Abrechnung von Demierres Wahlkampagne auftauchen. Das Freiburger Gesetz über die Politikfinanzierung schreibt vor, dass Spenden und Zuwendungen von natürlichen Personen ab 5000 Franken veröffentlicht werden.

Von den FN darauf angesprochen, sagt Christophe Blaumann, Präsident der kantonalen SVP: «Wenn es sich um eine Rechnung handelt, ist es keine Spende.» Er habe aus dem Fernsehen von dieser Rechnung erfahren. «Dies ist eine private Angelegenheit.» Es sei nicht eine Sache der SVP. Er warte die Schlichtungsverhandlung ab, ehe er Stellung beziehe.

SP will Untersuchung

Am Tag nach der Ausstrahlung des TV-Berichts über Demierre verschickte die SP eine Medienmitteilung. Darin fordert die Partei «eine gründliche Untersuchung, um festzustellen, ob der Staatsrat tatsächlich gegen die Bestimmungen des Gesetzes über die Politikfinanzierung verstossen hat». Die SP zeigt sich schockiert: «In jedem Fall ist dies ein sehr schlechtes Signal für unsere Demokratie. Unser politisches System beruht auf Vertrauen – und das ist heute bereits erschüttert.»

Zusätzlich reichte die Partei via ihre Grossrätinnen Alizée Rey und Marie Levrat eine Anfrage beim Staatsrat ein. Die gestellten Fragen thematisieren die Abrechnungen von Wahlkampagnen und allfällige Sanktionen gegen Demierre.

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