Die Bundeshausfraktion der SVP empfiehlt dem Parlament die Abwahl von Bundesrichter Yves Donzallaz. Denn dessen Urteile gefallen der Partei nicht mehr. Der Walliser ist 2008 auf Vorschlag der SVP ans Bundesgericht gewählt worden und muss sich am 23. September der Gesamterneuerungswahl stellen. Diese ist normalerweise eine Formsache – umso aufsehenerregender ist daher die Empfehlung der SVP-Fraktion. Yves Donzallaz verteidigt seine Linie: Für einen Richter sei es ausgeschlossen, beim Urteilen ein Parteiprogramm anzuwenden. Die SVP muss sich nun auch von anderen Parteien heftige Kritik anhören.
vau
Bericht Seite 14
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