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Swisscom hat Antenne falsch geplant

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Seit 2011 wehrten sich zahlreiche Einwohner von Jeuss gegen den Ersatz der bisherigen Mobilfunkantenne durch eine neue Anlage. Nun ist klar: Die neue Antenne wird zumindest vorerst nicht gebaut. Wie die Berner Zeitung berichtet, hat die Swisscom ihr Baugesuch zurückgezogen.

Strahlenschutz verletzt

Sowohl das Oberamt des Seebezirks als auch das Freiburger Kantonsgericht hatten die 68 Einsprachen von betroffenen Einwohnern abgewiesen (siehe Kasten). Diesen Entscheid zogen die Einsprecher ans Bundesgericht weiter. Wie einer Verfügung des Bundesgerichts zu entnehmen ist, stellte das Bundesamt für Umwelt (Bafu) in seinem Gutachten fest, dass die Mobilfunkanlage die gesetzlichen Anforderungen an den Strahlenschutz nicht erfüllt. Wenige Tage später zog die Swisscom das Baugesuch zurück.

Offenbar hat das Planungsunternehmen der Swisscom die maximale Strahlenbelastung durch die Antenne falsch berechnet. Wie Sabrina Hubacher, Mediensprecherin der Swisscom, auf Anfrage schreibt, habe das Unternehmen die südliche Seite einer Nachbarliegenschaft als Basis für die Berechnung gewählt. Die kantonalen Stellen hätten diese Wahl und die Berechnungen nicht beanstandet. «Swisscom konnte deshalb davon ausgehen, dass alles korrekt ist.» Das Bafu habe hingegen festgestellt, dass die nördliche Seite der gleichen Liegenschaft höher belastet wäre, obwohl sie weiter von der Antenne entfernt liegt. Denn sie rage stärker in die Hauptstrahlrichtung der Anlage hinein. Damit war auch die Berechnung der Strahlenbelastung nicht korrekt. Für eine Korrektur des Baugesuches war es aber zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät. «Da für uns erst so spät ersichtlich wurde, dass die Berechnung beanstandet wird, konnte der Mangel im entsprechenden Baubewilligungsverfahren nicht mehr korrigiert werden», so Hubacher.

Dass die Anlage nun wegen zu hoher Strahlung nicht gebaut werden darf, dürfte wohl auch die Einsprecher überraschen. Sie stützten sich in ihrer Einsprache auf baurechtliche Einwände, da sie davon ausgingen, dass die neue Anlage die Vorgaben des Strahlenschutzes einhält (die FN berichteten).

Weil Swisscom das Baugesuch zurückgezogen hat, erklärte das Bundesgericht die Beschwerde der Einsprecher als gegenstandslos. Die Swisscom muss 1000 Franken Gerichtskosten bezahlen und die Einsprecher für das bundesgerichtliche Verfahren mit 5000 Franken entschädigen. Doch es könnte für das Unternehmen noch teurer werden: Das Kantonsgericht hatte die Kosten für das vorinstanzliche Verfahren den Einsprechern auferlegt. Nach der Verfügung des Bundesgerichtes muss es diesen Entscheid überprüfen.

Wie die Swisscom Jeuss künftig mit Mobilfunk versorgen will, ist noch offen. Gemäss Hubacher prüfe das Unternehmen zurzeit mehrere Möglichkeiten.

«Problem ungelöst»

Ueli Minder, ehemaliger Ammann von Jeuss, ist nicht glücklich, dass die Swisscom ihr Gesuch zurückgezogen hat. Die betroffenen Anwohner würden sich wahrscheinlich freuen, meint Minder. Aber Jeuss habe einen schlechten Empfang für Mobiltelefone. «Dieses Problem ist nach wie vor ungelöst.»

Dass die Swisscom das Baugesuch zurückziehe, sei überraschend, findet Minder. Gerade auch, weil die Einsprecher sich gar nicht über die Strahlenbelastung beschwert hätten. Minder stellt fest: «Wir sind auf einen guten Empfang angewiesen.» Die möglichen Standorte für neue Antennen seien begrenzt. «Wir dürfen nach der Ortsplanungsrevision eine solche Antenne nicht auf dem freien Feld aufstellen.» Deshalb komme nur die Bauzone als Standort in Frage.

Rückblick

Von 120 Einwohnern unterzeichnet

2011 reichte die Swisscom ein Gesuch für eine neue Mobilfunkantenne in Jeuss ein. Dagegen gingen 68 Einsprachen von rund 120 Einwohnern ein. Damit wehrte sich fast die Hälfte der Jeusser Stimmbürgerinnen und -bürger gegen die neue Antenne. Im Oktober 2014 wies das Oberamt des Seebezirks die Einsprachen ab. Das Freiburger Kantonsgericht stützte diesen Entscheid im Januar 2016. Durch die falsche Berechnung der Strahlung ist das Gesuch nun aber vorerst vom Tisch.

sos

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