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Syna sagt Ja zum Gesamtarbeitsvertrag

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Die Industriebasis begrüsste insbesondere die von der Syna erzielten Verbesserungen im Bereich Work-Life-Balance und den verstärkten Schutz bei wirtschaftlichen Entlassungen. Gemäss Pressemitteilung der Syna ist die «erstmalige Mindestlohnregelung ein historischer Schritt, der aber noch verbessert werden muss». Gerade die lösungsorientierte Verhandlungsführung der Syna-Delegation fand grosses Lob.

Getreu der Syna-Haltung «Du entscheidest!» wurde das Resultat des achtmonatigen Verhandlungsmarathons erst von den Syna-Mitgliedern beurteilt. Da die wesentlichen Punkte ihres im letzten September verabschiedeten Forderungspaketes erfüllt wurden, stimmten die Mitglieder dem neuen Gesamtarbeitsvertrag deutlich zu.

Verstärkter Schutz

Wie die Syna schreibt, wurde mit einer auf mindestens 18 Werktage verlängerten Konsultationsfrist der Sozialplanpflicht bei wirtschaftlichen Entlassungen und der Mitsprache der Gewerkschaften bei länger andauernden Anwendungen des Artikels 57 («Krisenartikel») der Schutz der Arbeitnehmenden verstärkt. «Am liebsten hätten wir zwar ganz auf den Artikel 57 verzichtet. Mit der neuen Regelung wurde das Verfahren aber geklärt und vereinheitlicht sowie die Mitsprache der externen Verbände verbessert. Der verstärkte Schutz bei wirtschaftlichen Entlassungen ist der Verdienst der Syna», stellte der Branchenleiter Josef Lustenberger klar.

Bessere Work-Life-Balance

Flexible Jahreszeitmodelle werden gemäss der Syna auch in Zukunft in der Maschinenindustrie weit verbreitet sein. Umso wichtiger ist es, dass bei der Kompensation von Mehrstunden die Mitarbeitenden beim Bezug ab vier Tagen mitreden können. Zudem wird den Firmen nahegelegt, Lernende nach der Lehre weiterzubeschäftigen. Dazu sollen Arbeitszeitregelungen verstärkt auf die Lebenssituation der Arbeitnehmenden Rücksicht nehmen. Dank der Syna kennt der neue Gesamtarbeitsvertrag endlich auch einen fünftägigen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Erstmals Mindestlöhne

Erstmalig wurden im Gesamtarbeitsvertrag Mindestlohnregelungen verankert. Dies ist ein klares Zeichen der Branche gegen Lohndumping und entspricht dem Bestreben der Syna, Mindestlöhne prioritär durch die Branchen-Gesamtarbeitsverträge zu regeln. Die vom Mediator Jean-Luc Nordmann vorgelegte Lösung hat aus Syna-Sicht jedoch noch deutliches Verbesserungspotenzial. «Der Mindestlohn von 3300 Franken für das Tessin und den Jurabogen ist zu tief», bedauerte der Tessiner OCST- und Syna-Delegationsvertreter Giovanni Scolari und ergänzte: «Auch braucht es in einem zukünftigen Gesamtarbeitsvertrag Regelungen zur Anpassung der Mindestlohnhöhe sowie verbesserte Kontrollmöglichkeiten.»

Dank Syna zur Lösung

Die Syna-Industriebasis bedankte sich für die erfolgreiche Verhandlungsführung. Es waren die Vertreter der Syna, die Ende April mit ihrer Anrufung einer Mediation die Basis dazu legten, dass mit dem Mediator bei den Mindestlöhnen eine für Swissmem und die Gewerkschaften akzeptable Lösung gefunden werden konnte. Als Brückenbauer ermöglichte Syna so auch den Unia-Vertretern den Weg zurück an den Verhandlungstisch. Ohne die Hartnäckigkeit der Syna wären so wichtige Themen wie die Verlängerung der Konsultationsfrist, der Vaterschaftsurlaub oder die Work-Life-Balance im Konflikt um die Mindestlöhne untergegangen.

«Erschwerend kam zudem die nicht engagierte und wenig Arbeitnehmenden-freundliche Haltung der ‹Angestellten Schweiz› dazu», bemängelte Arno Kerst, Verhandlungsleiter der Industriebasis. Der Syna-Vizepräsident ergänzte jedoch zufrieden: «Die Syna hat an diesen Verhandlungen eindrücklich bewiesen, dass eine starke und engagierte Interessenvertretung für die Arbeitnehmenden sowie die Erreichung eines guten Resultats für unsere Mitglieder und die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie Industrie möglich sind.» bm

Auskünfte: Arno Kerst, Vizepräsident Syna.

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