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Syndic auch vor Kantonsgericht unterlegen

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freiburg Joseph Gerbex, Syndic der ganz im Süden des Broyebezirks gelegenen Gemeinde Prévondavaux, ist in seinen Bemühungen, seinen ohne Baubewilligung ausserhalb der Bauzone erstellten Schuppen nachträglich zu legalisieren, auch vor dem Kantonsgericht unterlegen. Mit Beschluss vom 6. Mai 2008, der am Dienstag veröffentlicht wurde, hat dieses den Rekurs gegen den Entscheid von Oberamtmann Christophe Chardonnens vom 6. Juli 2006, der bereits den Rückbau verlangte, abgelehnt (FN vom 31. Mai und 11. Juli 2006).

Joseph Gerbex, der zusammen mit einem Sohn den Landwirtschaftsbetrieb «Grand Champ» bewirtschaftet und gleichzeitig Ammann ist, hat nun bis zum 30. September Zeit, den Schuppen abzureissen, der laut dem Oberamtmann nicht «landwirtschaftszonenkonform» ist, auch für nicht landwirtschaftliche Zwecke benutzt wird und zudem gesetzliche Abstände von Wald und Wasserläufen missachtet.

Das Gericht betont im Urteil ausdrücklich, dass der Gemeinderat für die Durchsetzung der angeordneten Massnahmen zu sorgen hat und die Arbeiten allenfalls auf Kosten des Beschwerdeführers von Dritten ausführen lassen kann. Das Oberamt soll dies kontrollieren. wb

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