Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Syngenta von US-Behörde wegen Wettbewerbsbehinderung verklagt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Syngenta ist ins Visier der amerikanischen Konsumentenschutzbehörde geraten. Der Agrarchemie-Hersteller soll angeblich Vertriebshändler dafür bezahlen, dass sie Konkurrenten daran hindern, ihre billigeren Generika an Landwirte zu verkaufen.

Die Federal Trade Commission (FTC) und eine parteiübergreifende Koalition von 10 Generalstaatsanwälten habe daher bei einem Bundesgericht eine Klage gegen die Syngenta Crop Protection eingereicht, teilte die Behörde am Freitag in einem Communiqué mit. Angeklagt ist auch die US-Firma Corteva.

In der Klage wird behauptet, dass die Pestizidhersteller so genannte «Loyalitätsprogramme» betreiben, bei denen die Vertriebshändler nur dann bezahlt werden, wenn sie das Geschäft mit konkurrierenden Herstellern einschränken.

Durch die Ausschaltung des Wettbewerbs hätten die Firmen ihre Preise in die Höhe getrieben; amerikanische Landwirte hätten «Millionen von Dollar» mehr für ihre Produkte ausgeben müssen. Die Beschwerde zielt laut FTC darauf ab, dieses «illegale Pay-to-Block-System» zu unterbinden und den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten wiederherzustellen.

Syngenta wehrt sich

Syngenta weist in einer Stellungnahme die Beschwerde der FTC «entschieden» zurück. Sie stehe im Widerspruch zu den Fakten und dem Gesetz und sei daher unbegründet. Die beanstandeten Rabatte seien Teil eines freiwilligen und branchenüblichen Programms. Syngenta und andere Hersteller von Pflanzenschutzmitteln würden «seit Jahrzehnten» so agieren.

Und das Programm ist nur eines von mehreren Anreizprogrammen, die Syngenta in den USA anbiete. Der Konzern sei enttäuscht, dass die FTC die positiven Auswirkungen dieser Rabattprogramme für die Landwirte nicht anerkenne.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema