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Tagesschulplätze sind auch dezentral subventionsberechtigt

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Autor: URS HAENNI

freiburg Die Beiträge des Kantons an Bauten für den Kindergarten, die Primar- und Orientierungsschule sind in einem Gesetz aus dem Jahr 2005 geregelt. Dieses Gesetz enthielt aber eine wesentliche Lücke: die Räume für ausserschulische Betreuung. Gestern hat nun der Grosse Rat mit einem einstimmigen Entscheid diese Lücke geschlossen. Neu regelt das Gesetz die Subventionen dieser Räumlichkeiten, unabhängig davon, ob sie gekauft oder gemietet werden, provisorisch oder in festen Schulbauten integriert sind.

Der Kanton kommt damit einer allgemein steigenden Nachfrage nach Tagesschulplätzen nach. Er reagiert insbesondere auf den erhöhten Bedarf durch ein zweites Kindergartenjahr.

Der Kanton geht davon aus, dass rund 15 Prozent der Schüler Tagesschulplätze in Anspruch nehmen wollen. In den kommenden Jahren rechnet er mit 100 bis 175 Voll- oder Teilzeitbetreuungsplätzen pro Jahr. Bei durchschnittlich drei Quadratmetern pro Schülern plus Raum für Toiletten oder Gänge entspricht dies ungefähr 600 Quadratmetern pro Jahr. Den Kanton würde dies zwischen 170000 und 298000 Franken an Subventionen für den Bau dieser Räumlichkeiten kosten.

Die Notwendigkeit und der Nutzen dieser Subventionen war in der Parlamentsdebatte unbestritten. Allerdings war der Staatsrat der Meinung, dass diese Subventionierung auch schon durch die bisherige Gesetzgebung möglich war. Allerdings nur für Tagesschulen auf bestehenden Schulgeländen.

Mit der neuen Regelung ist es auch möglich, dass solche ausserschulischen Betreuungsplätze nicht in oder in der Nähe von Schulbauten platziert sein müssen. Christa Mutter (Grüne) vom Mitte-Links-Bündnis sagte, dass in manchen Gemeinden sehr gut geeignete Räumlichkeiten für ausserschulische Betreuung zur Verfügung stehen, die vielleicht zehn Gehminuten von der Schule entfernt sind. Bedingung sei, dass diese Wege gut gesichert seien. Antoinette de Weck (FDP) lobte den Staatsrat für seinen Pragmatismus, dezentrale Betreuungsstätten einzubeziehen.

Fonds für Krippen- und Tagesschulplätze genehmigt

Die Subvention von Räumlichkeiten für Tagesschulen folgte gestern im Anschluss an die definitive Genehmigung eines Gesetzesentwurfs zur familienergänzenden Tagesbetreuung. In diesem Gesetz werden Krippenplätze subventioniert, und sowohl neue Krippen- als auch Tagesschulplätze durch je einen Fonds gefördert. Die erste Lesung dazu hatte am Dienstag stattgefunden.

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