Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Tarmed» tritt in Kraft

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Kaum Auswirkungen auf die Prämien

Nach 17 Jahren andauernder Verhandlungen löst der «Tarmed» die kantonalen Tarife ab. Jede ärztliche Leistung von der einfachen Konsultation bis zum chirurgischen Eingriff entspricht künftig einer bestimmten Anzahl Taxpunkte.

Diese Struktur wird in der ganzen Schweiz einheitlich angewendet.
Dagegen variiert der Wert eines Taxpunktes von Kanton zu Kanton. Der Mittelwert für die ganze Schweiz liegt bei 90 Rappen. Den tiefsten Wert verzeichnet der Kanton Wallis mit 78 Rappen, den Höchstwert Genf mit 98 Rappen.
Bereits seit Anfang Mai 2003 gilt der «Tarmed» im Unfallversicherungsbereich für ambulante Arztleistungen und in der freien Praxis. Ab dem 1. Januar 2004 gilt der Tarif auch in Spitälern und generell im Krankenversicherungsbereich. Sechs Monate nach dem ersten Schritt der «Tarmed»-Einführung ziehen die Unfallversicherer und der Ärzteverband FMH eine positive Bilanz. Die Kosten halten sich innerhalb der vorgesehenen Bandbreite. Für radiologische Leistungen wurde die Tarifstruktur nach den ersten Erfahrungen bereits angepasst. Der «Tarmed» muss kostenneutral eingeführt werden.
Eine wichtige Neuerung betrifft die ärztliche Leistung: Aufgewertet wird die intellektuelle Arbeit des Arztes, etwa das Patientengespräch. Kosten für technischen Aufwand dagegen werden abgewertet.

Meistgelesen

Mehr zum Thema