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Taschenraub-Mittäter wurde verurteilt

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Anfang dieses Jahres stand vor dem Polizeigericht Sense ein Mann, der sich wegen einer ganzen Palette an Straftaten verantworten musste. Eine Straftat – einen Überfall in Düdingen im Juni 2013 – beging er gemeinsam mit zwei Kumpeln. Einer von ihnen ­sollte am Donnerstag in Tafers vor Gericht erscheinen; er blieb der Verhandlung aber fern. Da es der zweite ver­säumte Termin war, urteilte das Polizeigericht unter Peter Rentsch in Abwesenheit des Angeklagten. Schuldig, lautet nun das Urteil.

Angeklagt war der Autolenker

Eine junge Frau war damals mit ihrem Freund und zwei weiteren Personen nachts um 4.30 Uhr zu Fuss von Räsch bei Düdingen in Richtung Dorf unterwegs. Ein Auto hielt neben ihnen an, und einer der drei Insassen lud die Gruppe ein einzusteigen. Die Frau lehnte ab, schon allein deshalb, weil im Auto kein Platz für sie und ihre Kollegen war. Einer der Männer insistierte, und sie lehnte wieder ab. Daraufhin fuhr der Fahrer mit dem Auto im Schritttempo auf sie zu, so dass sie von der Frontseite des Autos gegen einen Zaun gedrückt wurde. Durch das offene Fenster entriss ihr einer der Männer die Umhängetasche mit Ausweisen, Geld, Schlüssel, Mobiltelefon und weiteren Wertsachen. Dies tat er in einer Art und Weise, dass sie zu Boden fiel und sich an Rücken und Kopf verletzte.

Vorsätzlich gehandelt

Der Mann, der die Tasche entrissen hatte, wurde bereits verurteilt. Das Polizeigericht sprach am Donnerstag nun den 28-jährigen Fahrer schuldig. Der Täter habe das Opfer mit dem Fahrzeug vorsätzlich gegen den Zaun gedrückt und habe als Mittäter gehandelt, heisst es in der schriftlichen Begründung des Richters.

Freiheitsstrafe und Busse

Der in diesem Fall Beschuldigte war des Raubs, des Hausfriedensbruchs und der Übertretung des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung angeklagt. Das Gericht sprach ihn nun in allen Punkten schuldig. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren und einer Busse von 200 Franken ver­urteilt. Die Verfahrenskosten von 2000 Franken muss der Beschuldigte ebenfalls übernehmen.

jp/im

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