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Tausende pornografische Bilder und Videos geteilt

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 Gleich zwei Fälle von Verbreitung kinderpornografischen Materials haben inden letzten Wochen dieStaatsanwaltschaft beschäftigt. Ein Angeklagter hat von 2008 bis 2012 über 60 000 kinderpornografische Bilder und mehr als 200 kinderpornografische Videos sowie Bilder und Videos von sexuellen Handlungen mit Tieren undmenschlichen Ausscheidungen von Internetplattformen heruntergeladen. Einige dieser Dateien hatte der Angeklagte laut Strafbefehl auf seinem Computer oder externen Festplatten gespeichert, und ungefähr 20 bis 30 hatte er mit einer Drittperson geteilt.

Ein zweiter Angeklagter hatte von 2007 bis 2010 ebenfalls pornografisches Material heruntergeladen und auf einer Internetplattform anderen Benutzern zur Verfügung gestellt. Die Hunderttausenden vonheruntergeladenen Bildern undVideos umfassten harte Pornografie, sexuelle Handlungen mit Kindern und solche mit menschlichen Ausscheidungen. Nachdem die Polizei im September 2010 interveniert hatte, hatte der Angeklagte aber keine pornografischen Bilder oder Videos mehr heruntergeladen. Dieser Umstand wirkte sich mildernd auf seine Strafe aus. Im Unterschied zum anderen Angeklagten verurteilte ihn der Staatsanwalt zu einer reinen Geldstrafe: Er muss eine Busse sowie Gebühren von über 9800 Franken bezahlen und erhält zusätzlich eine Geldstrafe von 140 Franken à 180 Tagessätze auf zwei Jahre Bewährung.

Der andere Angeklagte muss ebenfalls eine Busse bezahlen und die Gerichtskosten übernehmen, was sich auf rund 5000 Franken summiert. Daneben verurteilte ihn die Staatsanwältin zu 720 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss sich ausserdem in psychologische Betreuung begeben. Die Staatsanwaltschaft befand beide Angeklagte der Pornografie für schuldig. nas

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