Sollte der 57-jährige Beschuldigte eine bedingte oder eine unbedingte Freiheitsstrafe dafür erhalten, dass er über Jahre in Deutschfreiburg rund zwei Kilo Kokain verkauft hatte? Darüber gingen bei der Verhandlung die Meinungen des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft auseinander (die FN berichteten). Schliesslich hat das Strafgericht den Beschuldigten am Donnerstag zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. 12 Monate sind unbedingt zu vollziehen, der Vollzug von 24 Monaten wird aufgeschoben, die Probezeit wird auf fünf Jahre festgesetzt, schreibt das Gericht im Urteil. Aus diesem geht auch hervor, dass der Mann wegen Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz von Ende Mai 2017 bis Herbst 2018 verurteilt wurde. Andere Straftaten sind hingegen zwischenzeitlich verjährt.
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