Nach der Auswertung von Tests, die das kantonale Tiefbauamt durchgeführt hat, kommt es zur Strategieänderung: Künftig wird als erste Massnahme zur Reduktion von Verkehrslärm das Tempo auf 30 Kilometer pro Stunde verringert.
Zur Reduktion von Strassenlärm wird das Tiefbauamt in Zukunft zuallererst prüfen, ob auf dem betroffenen Abschnitt das Tempo reduziert werden kann. Diese Schlussfolgerung zieht das Amt aus den Tests, die es im letzten Jahr in Frasses, Gemeinde Les Montets, durchgeführt hat. Wie die Staatskanzlei mitteilt, zeigt der nun vorliegende Schlussbericht zu den Tests klar auf, dass eine Temporeduzierung innerorts auf Tempo 30 die Strassenlärmbelastung erheblich reduziert.
Reduktion um drei Dezibel
Auf herkömmlichem Strassenbelag sorgt eine Reduktion der erlaubten maximalen Geschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde für einen um drei Dezibel leiseren Strassenlärm. Das entspricht etwa einem halbierten Verkehrsaufkommen. Selbst auf Strassen, die mit einem lärmarmen Belag bebaut sind, sorgt eine Temporeduktion für einen – durchaus wahrnehmbaren – Unterschied von zwei Dezibel.
Der Einbau eines lärmarmen Belags – gemeinhin Flüsterbelag genannt – ergänzt diese Strategie und ist nicht mehr die erste Massnahme zur Reduzierung der Strassenlärmbelastung. Wo dies nötig und möglich ist, werden die beiden Massnahmen weiterhin ergänzend durchgeführt, was im Mittel eine deutliche Lärmreduktion um fünf Dezibel bedeutet.
Lärmschutz ist kantonale Pflicht
Lärmschutzwände sind nur als letztes Mittel denkbar – und zwar dann, wenn beide Massnahmen zur Bekämpfung des Lärms an der Quelle zusammen nicht ausreichen. Da der Kanton die Pflicht hat, die Bevölkerung vor übermässiger Strassenlärmbelastung zu schützen, muss er mindestens eine der drei Massnahmen ergreifen. Als allerletztes Mittel kann eine Sondergenehmigung ausgestellt werden, mit der die Lärmbelastungsgrenzen ausnahmsweise überschritten werden dürfen. Dies sei aber nur das wirklich letzte verfügbare Mittel, wie die Staatskanzlei mitteilt.
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