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Tendenziöse Berichterstattung?

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Tendenziöse Berichterstattung?

Autor: «Ästhetisierung des Faschismus» – FN vom 14. Oktober 2008

Eigentlich hatte ich vor, die Konzertveranstaltung in Freiburg zu besuchen, war dann aber verhindert. Im Nachhinein wurde ich von Freunden informiert, was passiert war. Mit Verwunderung las ich dann am 14. Oktober den Artikel der FN. Es hat den Anschein, als ob die Autorin, statt den kriminellen Überfall auf eine Bar in Freiburg zu verurteilen, sich insgeheim fragen würde, ob dieser Überfall nicht doch eine gewisse «Berechtigung» haben könnte, da die Geschädigten möglicherweise eine den Schlägern nicht genehme Weltanschauung vertreten und somit den Überfall selbst provoziert hätten. Statt die Täter als das darzustellen, was sie sind – kriminelle Schläger, die fremdes Eigentum zerstört haben -, wird den Opfern eine Mitschuld zugeschrieben. Die Band, die dort auftreten sollte, spielt wunderschöne Neoklassik, von politischen Aussagen in der Musik ist mir nichts bekannt. Aber selbst wenn Veranstalter oder Künstler politische Ansichten haben sollten, die den Damen und Herren «Antifaschisten» nicht in den Kram passen, gäbe ihnen das keinerlei Berechtigung, ein Konzert gewaltsam zu verhindern. Wem die Ansichten eines Veranstalters oder Künstlers nicht passen, muss nicht dorthin gehen – aber er hat kein Recht, andere am Genuß der Veranstaltung zu hindern oder gar die Veranstaltung selbst zu verhindern – erst recht nicht unter Anwendung von Gewalt. Wer solches tut, ist eindeutig kriminell und sollte die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

Autor: Christine Mey, Bernried/D

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