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Teuerungsausgleich von einem Prozent

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Dem Staatspersonal wird der vollständige Teuerungsausgleich von einem Prozent gewährt. Dies hat der Staatsrat an seiner Sitzung vom 20. Dezember beschlossen.

Der entsprechenden Verordnung ist zu entnehmen, dass der Landesindex der Konsumentenpreise Ende November 2005 bei 105,4 Punkten lag. Gegenüber dem Vorjahr ist er somit um einen Punkt, also um ungefähr ein Prozent, gestiegen. «Der vom Grossen Rat bereits genehmigte Voranschlag 2006 berücksichtigt diese Erhöhung des Landesindexes», hält der Staatsrat fest. Deshalb könne für das Jahr 2006 ab dem 1. Januar 2006 der volle Ausgleich gewährt werden.
Weiter muss am 1. Januar 2006 entsprechend dem Entscheid des Grossen Rates über die Abschaffung der Treueprämie der Höchstbetrag jeder Gehaltsklasse um 300 Franken erhöht werden, wie dies aus der Verordnung hervorgeht.

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