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Teure medizinische Ausrüstungen

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Teure medizinische Ausrüstungen

Staatsrat kann Einführung einer Bedürfnisklausel prüfen

Drei Kernspin- und sechs Computertomographen (CT-Scanner) stehen in Spitälern oder Praxen. Laut Staatsrat ist Freiburg deshalb nicht übermässig ausgerüstet. Dennoch darf die Regierung die Einführung einer Bedürfnisklausel prüfen.

Mit 81 zu 18 Stimmen (6 Enthaltungen) hat der Grosse Rat in der Dezember-Session ein Postulat der Grossräte Françoise Morel (SP, Romont) und André Ackermann (CVP, Corminboeuf) überwiesen. Somit ist der Staatsrat beauftragt zu prüfen, ob die Anschaffung schwerer und kostspieliger medizinischer Ausrüstungen einem vorgängigen Bewilligungsverfahren zu unterwerfen ist. Mit einer solchen Bedürfnisklausel hofft der Grosse Rat, die Gesundheitskosten eindämmen zu können.

Verlagerung in die Privatpraxen

Der Staatsrat unterstützt diesen Vorstoss. Solche Kontrollinstrumente seien umso unentbehrlicher, als der technische Fortschritt es Privatpraxen erlaube, ebenfalls teure Ausrüstungen anzuschaffen. So gab Gesundheitsdirektorin Ruth Lüthi im Grossen Rat zu verstehen, dass sich von den drei «Freiburger» Kernspintomographen zwei in Privatpraxen befinden. Zwei der sechs CT-Scanner stehen ebenfalls in Privatpraxen. Und sie wusste zudem zu berichten, dass ein privater Anbieter einspringen werde, sollte das Spital Riaz keinen Kernspintomographen anschaffen.

Laut Staatsrat besteht bei einem zu grossen Angebot teurer Apparate die Gefahr, dass die medizinischen Akte vervielfacht werden, um die Anschaffung rentabel zu machen. Werden aber die Ausrüstungen nicht genügend genutzt, könne dies zu einer Qualitätseinbusse bei den Leistungen führen. Im Rat wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Spitzenmedizin auch die Anstellung von spezialisiertem Personal bedinge. Sei die Investition einmal getätigt, so fallen die entsprechenden Personalausgaben alljährlich an.

Tarmed als Bremse?

Der neue Tarif «Tarmed» honoriert gewisse Leistungen der Ärzte mehr als früher, dies im Gegensatz zu technischen Leistungen. «Tarmed» hätte so beitragen können, dass der Anreiz zur Eröffnung eines selbständigen Radiologieinstitutes kleiner ist. Im Privatbereich sind gemäss Ruth Lüthi aber bereits wieder Korrekturen vorgenommen worden. Deshalb zweifelte sie daran, dass «Tarmed» bei der Anschaffung von technischen Ausrüstungen eine Bremswirkung zur Folge haben wird.

Bedenken geäussert

Die Einführung eines Bewilligungsverfahrens, das auch Anschaffungen verhindern kann, wurde im Grossen Rat allgemein gut aufgenommen. Vereinzelt blieb aber die Kritik nicht aus. Sie kam vorwiegend aus Kreisen des Gesundheitswesens. So wies der Apotheker Michel Buchmann (CVP, Romont) darauf hin, dass der Bundesrat die Einschränkungen bei der Eröffnung von Arztpraxen für weitere drei Jahre verlängert habe.

Nach Worten des Arztes Michel Zadory (SVP, Estavayer) ist diese Bedürfnisklausel eine Art «Numerus clausus», der in der Medizin (beschränkte Zahl Studierende) zu einer Katastrophe geführt habe. Er stellte zudem eine Kontrolle der Arztpraxen in Frage. «Die Privatmedizin antwortet auf Nachfrage und Angebot», betonte er und rief die Handels- und Gewerbefreiheit in Erinnerung.

Der Bericht, den nun der Staatsrat nach der Überweisung des Postulates ausarbeiten muss, wird den Grossräten weitere Informationen liefern, um über die Einführung eines allfälligen Bewilligungverfahrens entscheiden zu können. az

Einzig massgebendes
Einkommen

Der Staatsrat wird auch die Einführung eines einzigen massgebenden Einkommens für die Erteilung von Sozialleistungen prüfen. Der Grosse Rat hat in der Dezember-Session ein entsprechendes Postulat von Anne-Claude Demierre (SP, La Tour-de-Trême) und Jean-Jacques Collaud (FDP, Grolley) mit 93 zu 0 Stimmen angenommen.

Dieses Einkommen soll vom gesamten Familieneinkommen ausgehen. «Es geht nicht darum, die Sozialleistungen zu erhöhen oder zu vermindern, sondern sie gezielter und gerechter zu verteilen», hielt Collaud im Rat fest. Er möchte vor allem vermeiden, dass wohlhabende Leute in den Genuss von Sozialleistungen gelangen, weil sie grosse Steuerabzüge geltend machen können und somit nur noch ein kleines steuerbares Einkommen ausweisen. az

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