Freiburg Nachdem Erwin Kessler bereits im Herbst von Untersuchungsrichter Luc Mooser verurteilt worden war, scheiterte der Tierschützer auch in zweiter Instanz. Allerdings reduzierte Ayer das Strafmass um rund die Hälfte. Kessler habe in seiner Zeitschrift «Acusa-News» Staatsrat Pascal Corminboeuf im Oktober 2006, unmittelbar vor den damaligen Wahlen, verleumdet, so die Urteilsbegründung. Zusammenfassend habe Kessler dem für die Landwirtschaft zuständigen Staatsrat Kontrollversagen vorgeworfen, meinte Ayer. Beleidigend sei zudem das Wort «déchet» (Abfall), das direkt neben einem Foto Corminboeufs in der Zeitschrift erschienen war.
Kessler selbst lehnte den Gerichtsstand Freiburg ab und sprach von einer «politischen Justizwillkür». Zudem wird er Beschwerde gegen Ayer einreichen, da dieser verjährte Urteile öffentlich verkündete. pj
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