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Tödlicher Unfall: Für Staatsanwalt «nur» fahrlässig

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Freiburg Im Prozess um das Drama vor der Hauptpost Freiburg hat Generalstaatsanwalt Fabien Gasser für sechs der sieben Angeschuldigten bedingte Geldstrafen zwischen 120 und 270 Tagessätzen gefordert. Berechnet nach der jeweiligen finanziellen Situation ergibt das zwischen 4800 und 48 000 Franken. Den Angeschuldigten wirft die Anklage fahrlässige Tötung und fahrlässige Verletzung der Regeln der Baukunde vor. Nicht berücksichtigt wurde der Vorwurf der eventualvorsätzlichen Tötung. 2006 war eine 17-Jährige von einem einstürzenden Baugerüst getötet worden.pj

Bericht Seite 3

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