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Tödlicher Unfall geht in zweite Instanz

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Autor: Carolin Foehr

Freiburg Sechs Jahre ist der tödliche Unfall auf der Freiburger Multiplex-Baustelle bereits her: Am 11. November 2006 schuftete der Bauarbeiter gerade auf einer Leiter, um eine frisch errichtete Mauer ins Lot zu bringen. Durch seine Anstrengungen brach plötzlich der Stützbalken von der Stützmauer und riss den Portugiesen mit in die Tiefe.

Fahrlässige Tötung

«Als wäre die Erinnerung daran nicht schlimm genug, müssen die Angehörigen seit Jahren auch mit den gegenseitigen Schuldzuweisungen der Verantwortlichen leben», sagte gestern Catherine Python, Anwältin der Familie. Sie sprach vor dem Strafappellationshof des Kantonsgericht. Denn gegen das Urteil vom Juli 2010, in dem die früheren Vorgesetzten wegen fahrlässiger Tötung zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden waren, haben diese Berufung eingereicht.

Angeklagt waren damals der Bauleiter, der Polier und der Equipenchef, letzterer als direkter Vorgesetzter des Opfers. In seiner Urteilsbegründung hatte das Strafgericht des Saanebezirks kritisiert, dass die Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle weder respektiert noch von den Verantwortlichen genügend in Erinnerung gebracht wurden. Zum Beispiel hätte der Equipenchef auf einen Sicherungsgurt bestehen sollen – auch wenn dieser so gut wie nie benutzt wurde. Arbeiten auf einer Leiter und in mehr als fünf Metern Höhe, wie sie der Portugiese ausführte, erfordern laut der Unfallversicherung Suva eine solche Absicherung.

Sein Mandant habe als langjähriger Equipenchef genau gewusst, was zu tun sei, antwortete darauf Anwalt Jacques Piller. «Hätte er auf der Leiter gestanden, hätte er genauso gehandelt wie das Opfer.» Ihm Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei nicht haltbar, «wenn man bedenkt, dass er 23 Jahre lang nach diesem Vorgehen gearbeitet hat.» Von seinen Vorgesetzten habe er zudem niemals gehört, dass die Sicherheitsvorkehrungen besser eingehalten werden müssten.

Zu dem Unfall sei es auch gekommen, heisst es im Urteil weiter, weil die Fixierung zwischen Stützbalken und -mauer nicht richtig installiert war. Sowohl den Polier als auch den Bauleiter hatte das Gericht in erster Instanz für diesen Umstand verantwortlich gemacht, denn sie hatten die Aufgabe, die Bauarbeiter dafür auszubilden, wenn sie, wie das Opfer, nicht vom Fach waren. Gleiches gelte für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

«Hätte nicht viel gebracht»

Dagegen wehrt sich Michel Bussey, Anwalt des damaligen Bauleiters. Zum einen, weil es nicht am Bauleiter sei, die Bauarbeiter auszubilden. «Einen solchen Entscheid hätte das Konsortium treffen müssen», so der Anwalt gegenüber dem Kantonsrichter Hubert Bugnon. Zum anderen, weil er nicht glaube, «dass eine Information über die Vorschriften viel gebracht hätte».

Sein Mandat habe die Baustelle nicht von Beginn an geleitet – «hätte er im Herbst 2006, als die Bauarbeiten fast beendet waren, noch eine Weiterbildung organisieren sollen?» Das wäre unverhältnismässig gewesen, die Vorwürfe gegenüber dem Bauleiter seien somit unzulässig.

Schuldiger gesucht

Ebenso wenig will der Polier für die Sicherheitsmängel verantwortlich gewesen sein. Laut seinem Anwalt habe er die Vorschriften zur Nutzung der Sicherungsgurte an die Equipenchefs weitergeleitet – «aber er konnte doch nicht hinter jedem Bauarbeiter stehen und dessen Arbeit kontrollieren», ereiferte sich Anwalt Stefano Fabbro. Wohl habe der Polier die Verantwortung für die gesamten Bauarbeiten auf der Multiplex-Anlage gehabt, doch jene, die die Arbeiter häufig und fast routinemässig auszuführen hatten, habe er an den Equipenchef delegiert.

«Es hat ein Opfer gegeben, also braucht es auch einen Verantwortlichen», so Stefano Fabbro am Ende seines Plädoyers, «aber mein Mandant war es nicht.»

Das Urteil des Kantonsgerichts wird für heute erwartet.

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